Erschießung eines Häftlings wegen eines Selbstmordversuchs
Einem anderen Arbeitshäftling, der versucht hatte, durch Aufschneiden der Pulsadern Selbstmord zu begehen, machte der Angeklagte Franz bei einem Appell wegen dieses Selbstmordversuches und der daraus zu ersehenden Dummheit Vorwürfe. Dann übergab er ihn dem Angeklagten Miete zur Erschießung ins Lazarett. Da Miete keinen Revolver bei sich hatte, gab ihm Franz seinen eigenen Revolver. Der Mann wurde weggeführt und von Miete im Lazarett erschossen. Er wurde seit diesem Appell nicht mehr gesehen.
Diese Feststellungen der Fälle 5 und 6 beruhen auf der eidlichen, glaubhaften Bekundung des durch das Kreisgericht in Tel Aviv / Israel ausführlich vernommenen Kaufmanns Do., der sich vom 21.September 1942 bis zum 2.August 1943 im Lager befunden hat.
Da der Zeuge das deutsche Lagerpersonal gut beschrieben, da er Franz auf den ihm vorgelegten Bildern dreimal wiedererkannt und da er darüber hinaus zutreffende Angaben zum allgemeinen Lagergeschehen gemacht hat, hat das Schwurgericht keine Bedenken, seiner Aussage zu folgen.