Auschwitz, 11. Dezember 1944

1. Sammelergebnis des Opfersonntages für das WHW
Das Sammelergebnis des WHW-Opfersonntages beträgt 19.298,92 Reichsmark.
Ich spreche allen Spendern für die bewiesene Opferbereitschaft meine Anerkennung aus.

2. Methylalkohol
Auf Grund verschiedener Meldungen ist festgestellt worden, daß SS-Angehörige von Polen und sonstigen Zivilisten Schnaps erworben haben, der bei Untersuchung als Methylalkohol festgestellt wurde. Nach dem Genuß des Schnapses sind bereits einige SS-Angehörige erblindet und verstorben. Aus gesundheitlichen Gründen weise ich nochmals auf die Gefahr hin und verbiete allen SS-Angehörigen grundsätzlich, von Polen oder sonstigen Zivilisten jedwede alkoholische Getränke zu erwerben.

3. Stärkemeldung
Sämtliche Einheiten und Dienststellen des Standortes melden zum 20. jeden Monats an den Standortältesten - Abt. VI - die tatsächliche Stärke, spezifiziert nach Führern, Unterführern und Männern. In dieser Meldung müssen die Kranken, Beurlaubten und zu anderen Dienststellen Abkommandierten enthalten sein, nicht aber die in die eigene Einheit oder Dienststelle von einer anderen Seite Kommandierten. Beim Lager Monowitz melden die Außenkommandos ihre Stärke je für sich.

4. Unterführerschulung
Am Freitag, dem 15. Dezember 1944, 20.00 Uhr, findet im kleinen Saal des Kameradschaftsheimes ein Schulungsvortrag statt. Es spricht der Leiter der Abt. VI über das Thema: ,,Steuben , deutscher General und Wegbereiter der US-amerikanischen Unabhängigkeit“. Alle Unterführer des Standortes haben daran teilzunehmen.

5. Verteilung von Wild
Es ist beabsichtigt, anläßlich des Julfestes 1 944 an die im hiesigen Standortbereich wohnhaften verheirateten SS-Angehörigen Wld zu verteilen. Die Abgabe erfolgt kostenlos ohne Abgabe von Marken. Kurze Anforderungen sind mit Angabe der im Haushalt lebenden Kinder und Angehörigen bis zum 15.12.44 an die Kommandantur KL Auschwitz zu richten.

6. Julfeier 1944
An den diesjährigen Julfeiern am 16. und 23.12.44 nehmen die deutschen Zivilangestellten der Dienststellen und Abteilungen teil.

7. Kinderjulfeier
Am Freitag, dem 22.12.44, 15.00 Uhr, findet im Kameradschaftsheim eine Kinderjulfeier statt, zu der die im Standort Auschwitz wohnenden SS-Frauen mit ihren Kindern eingeladen sind.

8. Truppenbetreuungsveranstaltungen im Dezember
Dienstag, 12. Dezember 1944,20.00 Uhr im großen Saal des Kameradschaftsheimes
Gastspiel des bekannten Komikers Jupp Hassels und Berliner Ensemble.
Dienstag, 19. Dezember 1944, 20.00 Uhr im großen Saal des Kameradschaftsheimes
Gastspiel der Berliner Tanzkapelle Hans-Langen. Solisten: eine Refrainsängerin und eine Solotänzerin.

9. Filmbesuch durch Kinder und Jugendliche in Kameradschaftsheim
Für die Filmvorstellungen im Kameradschaftsheim gelten ebenfalls die gesetzlichen Bestimmungen über den Filmbesuch von Kindern und Jugendlichen. Ab sofort wird auf den aushängenden Plakaten vermerkt, inwieweit der Besuch durch Jugendliche zugelassen ist. Wenn ein Film als jugendfrei bezeichnet wird, so können Kinder im Alter von 6-14 Jahren und selbstverständlich darüber den Film sehen. Für bestimmte Filme jedoch ist für Jugendliche unter 18 Jahren der Besuch schon verboten. Kindern unter 6 Jahren ist ein Filmbesuch überhaupt nicht gestattet. SS-Angehörige bezw. deren Frauen haben sich anhand des Plakates zu verlässigen, ob sie ihre Kinder mitnehmen können.
Die diensttuenden Unterführer werden hiermit angewiesen, Jugendliche unnachsichtig aus dem Kameradschaftsheim hinauszuweisen, wenn ihr Besuch den Anordnungen des Plakates widerspricht.

10. Urlaubsüberschreitung
Bei Urlaubsüberschreitungen aus zwingenden Gründen ist die überschrittene Zeit von Wehrmacht- oder Parteidienststellen lückenlos begründet zu bescheinigen. Bei Nichtbefolgung wird die Fahndung wegen unerlaubter Entfernung von der Truppe eingeleitet. Die SS-Angehörigen sind hierüber vor Antritt eines jeden Urlaubs eingehend zu belehren.

11. Trageverbot finnischer, rumänischer und bulgarischer Auszeichnungen und Orden
Dieserhalb wird auf das Verordnungsblatt der Waffen-SS Nr. 22 vom 15.11.44, Ziffer 690, besonders verwiesen.

12. Anträge für das Deutsche Rote Kreuz
Die vor kurzem den Deutschen aus den Südoststaaten zugegangenen Anträge an das Deutsche Rote Kreuz können nach Rücksprache mit dem SS-Hauptamt, Amt Truppenbetreuung Südostraum, in Wien ausgefüllt und abgesandt werden. Dies ist allen Deutschen aus den Südoststaaten sofort bekanntzugeben.

13. Vorübergehende Schließung der SS-Bücherei
Die SS-Bücherei in der Abt. VI wird in der Zeit vom 1 1.-20.12.44 infolge der Buchvorbereitung für die Julfeiern vorübergehend geschlossen.

gez. Baer
SS-Sturmbannführer

F.d.R.
Höcker
SS-Obersturmführer und Adjutant