Auschwitz, 25. November 1944

1. Umbenennung
Auf Befehl des Chefs des SS- Wirtschafts-Verwaltungshauptamtes Berlin führt mit sofortiger Wirkung das Konzentrationslager Auschwitz I die Bezeichnung Konzentrationslager Auschwitz, das Konzentrationslager Auschwitz III die Bezeichnung Konzentrationslager Monowitz.

Ein KL Auschwitz II gibt es nicht mehr.

Hierzu ordne ich an:
Sämtliche SS-Angehörige und Aufseherinnen des Kommandanturstabes KL Auschwitz II sowie die Wachkompanien einschließlich Hundestaffel gelten mit sofortiger Wirkung zum KL Auschwitz versetzt.
Die Kompanien führen die Bezeichnung:
1. Kompanie = 6. SS-T-Sturmbann KL Auschwitz
3. Kompanie = 7. SS-T-Sturmbann KL Auschwitz
4. Kompanie = 8. SS-T-Sturmbann KL Auschwitz
Hundestaffel = Hundestaffel/SS-T-Sturmbann KL Auschwitz
Die männlichen Häftlinge vom Lager Birkenau werden vom Schutzhaftlager (Männer), die weiblichen Häftlinge vom Schutzhaftlager (Frauen) KL Auschwitz stärkemäßig erfaßt.

2. Zapfenstreich
Mit sofortiger Wirkung wird der Zapfenstreich für alle Dienstgrade auf 22.00 Uhr festgesetzt. Ausgang können nach wie vor bis höchstens 25% der dienstfreien Unterführer und Männer der Einheiten und Dienststellen erhalten. In Ausnahmefällen ist Ausgang bis 23.00 Uhr unter Benutzung der üblichen Ausgangskarte gestattet.

3. Dienststunden
Ab 27.11.44 gilt auf den Dienststellen folgende neue Arbeitszeit:
SS-Angehörige und männliche Zivilangestellte:
Montag -Sonnabend 7.30-12.30 Uhr u. 13.30-19.00 Uhr
Sonntag 7.30-12.30 Uhr

Weibliche Zivilangestellte:
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 7.30-12.30 Uhr u. 13.30- 19.00 Uhr
Mittwoch und Sonnabend 7.30-12.30 Uhr u. 13.30- 16.00 Uhr
Sonntag 7.30-12.30 Uhr

4. Bestrafung
Ich habe einen Unterführer und einen Mann bestraft, weil der erstere einem Posten einen unklaren Befehl erteilte, und der Posten, obwohl er den Befehl nicht verstand, ihn demzufolge sinnlos ausführte.

4. Schießdisziplin
Es kommt immer wieder vor, daß einzelne SS-Männer auf Posten wild in der Gegend umherschießen. Diese eigenmächtige Schießerei stellt nicht nur eine Gefahr für andere Personen, sondern auch für die Lagersicherheit, dar. Ich werde in Zukunft jeden strengstens bestrafen, der ohne trifftigen Grund von der Schußwaffe Gebrauch macht.

5. Grußpflicht
Es ist zu beobachten, daß der deutsche Gruß sehr lasch und in allen möglichen Stellungen erwiesen wird. Falls mir noch derartige Nachlässigkeiten gemeldet werden, werden betreffende SS-Angehörigen Gelegenheit gegebe, die Erweisung der vorschriftsmäßigen Ehrenbezeigung an freien Sonntagnachmittagen zu üben. Führer und Unterführer, die derartige Ehrenbezeigungen zulassen, werde ich als Aufsicht zu diesem Nachdienst einteilen.

6. Schnaps in öffentlichen Lokalen
Es wird nochmals darauf hingewiesen, daß das Mitnehmen von Schnaps in öffentliche Lokale einschl. Haus der Waffen-SS verboten ist. Mit diesen seltenen Kostbarkeiten protzt man nicht in der Öffentlichkeit und erregt damit das Mißfallen Anderer.

7. Trinkgelder Friseurstube
Den Häftlingen in den Friseurstuben werden immer wieder Trinkgelder angeboten, obwohl dies durch wiederholte Befehle und Aushänge in den Friseurstuben untersagt ist. In Zukunft werde ich Verstöße gegen diesen Befehl als Fluchtbegünstigung mit den schärfsten Strafen belegen.

8. Trabfahren
Immer wieder kann beobachtet werden, daß die Pferdegespanne Trab fahren. Dies ist grundsätzlich verboten. Ausnahmen bilden die Gespanne mit Kutsch- und leichten Federwagen. Auch hier ist der Stechtrab verboten. Dieser Befehl ist allen Kutschern, auch den Häftlingskutschern, laufend bekanntzugeben.

9. Anforderung von Prämienscheinen für Häftlinge
In den wöchentlichen Anforderungen der lagereigenen Betriebe und Dienststellen ist die Anzahl der Häftlinge, die Prämienscheine erhalten sollen, mitanzugeben.

10. Feuer im Freien
In letzter Zeit wurde wiederholt festgestellt, daß Posten oder Häftlinge aus Außenkommandos im freien Feld oder im Wald Feuer anzünden. Teilweise ist dazu sogar Holz benutzt worden, das in Meter gesetzt und bereits verkauft war. Es wird nochmals darauf hingewiesen, daß es verboten ist, Feuerstellen im Freien anzulegen und sowohl Posten als auch Häftlinge in Wiederholungsfall bestraft werden.

11. Konzentrationslager Mittelbau
Die Anschrift des Konzentrationslagers Mittelbau lautet:
Kommandantur des
Konz.-Lagers Mittelbau,
Salza / Harz
postlagernd.

gez. Baer
SS-Sturmbannführer

F.d.R.
Höcker
SS-Obersturmführer und Adjutant