Auschwitz, 7. Oktober 1942
Abstellung von Häftlingen für Haushalte
Für die Zukunft gelten bezüglich der Abstellung von Häftlingen für Haushalte folgende
Richtlinien:
A. Männliche Häftlinge
1. Die Abstellung von Häftlingen für Instandsetzungen und den Unterhalt von Gärten, die zu den reichseigenen Wohnungen gehören, erfolgt in Zukunft nur noch über die Verwaltung. Diese Häftlinge werden mit RM — ,30 je Tagewerk den hausverwaltenden Stellen in Rechnung gestellt, welche anteilmäßige Weiterberechnung an die fraglichen Mieter vornehmen.
2. Für Arbeiten innerhalb der Wohnungen oder andere Gartenarbeiten als zu 1. ange-
geben, dürfen männliche Häftlinge in Zukunft nicht mehr abgestellt werden.
B. Weibliche Häftlinge
Die Abstellung eines weiblichen Häftlings erfolgt gegen Berechnung von RM -,30 je Tagewerk für diejenigen SS-Angehörigen, die Mieter eines Hauses sind, sowie für kinderreiche SS-Familien.
Der Standortälteste
gez. Höß
SS-Obersturmbannführer und Kommandant
F.d.R.:
a.B. Mulka
SS-Hauptsturmführer und Adjutant