Auschwitz, 9. Juni 1944
1. 3. Opfersonntag für das DRK
Die Sammlung für das DRK am 3. und 4.6.1944 brachte das Ergebnis von RM 13.394,83.
Ich spreche allen SS-Angehörigen und Gefolgschaftsmitgliedern des SS— Standortes
Auschwitz für ihre Spenden meine besondere Anerkennung aus.
2. Drahthindernis um die Schutzhaftlager des KL Auschwitz II
Mit Schreiben vom 3.6.44 wurde bereits darauf hingewiesen, daß das Drahthindernis um die Lager Birkenau auch tagsüber unter Strom steht. Dies wird hiermit nochmals allen Dienststellen zur Kenntnis gebracht.
3. Straßensperre
Im Zuge der Weiterführung der Kanalisationsarbeiten zur Abwasserbeseitigung aus dem KL Auschwitz wird ab 7. Juni 1944 für Fahrzeuge aller Art die Reichsstraße Auschwitz - Brzeszcze gesperrt. Die Umleitung für den Fernverkehr erfolgt über die neue Solabrücke unter Benutzung der Hauptverkehrsstraße Kenty-Auschwitz durch die Stadt Auschwitz. Der interne Verkehr des KL kann vorläufig über die Straßen vom KL zum Haus Möckel in Richtung Lederfabrik umgeleitet werden. Von der Hauptwache bis zur Solabrücke ist die Straße für den Lagerverkehr vorläufig weiter benutzbar. Die aufgestellten Umleitungsschilder sind genauestens zu beachten.
4. Belobigung
Der SS-Unterscharführer Johann Trvnz, 7. Kompanie, hat am 1.6.44 durch sein umsichtiges Verhalten die Flucht von zwei Häftlingen verhindert. Ich spreche ihm für die bewiesene Aufmerksamkeit meine Anerkennung aus.
5. Verlust von Ausrüstungsgegenständen während des Urlaubes
Es häufen sich die Fälle, wo Urlaubern die Gasmaske oder andere militärische Ausrüistungsgegenstände während des Urlaubes, insbesondere bei Bahnfahrten, abhandenkommen oder gestohlen werden. Derartiges kann nur durch Unaufmerksamkeit der betreffenden SS-Angehürigen geschehen. Jeder SS-Angehörige hat auf die ihm ausgefolgten Ausrüstungsgegenstände auch während des Urlaubes oder bei Bahnfahrten so Obacht zu geben, daß ihm diese Gegenstände nicht abhanden kommen können. Irgendwelche Entschuldigungen, geschlafen zu haben, sind nicht stichhaltig und ich werde sämtliche Fälle wegen Fahrlässigkeit strengstens ahnden.
6. Rauchen
In letzter Zeit wurden wiederholt SS-Angehörige rauchend auf dem Fahrrad auf öffentlichen Straßen angetroffen. Dies ist bereits des öfteren verboten worden. Es ist ein unmilitärisches Benehmen und zeugt von einer Haltlosigkeit des Soldaten. Ich erwarte, daß sämtliche Führer des Standortes in Zukunft die Männer laufend belehren und bei Nichtbefolgung schärfstens durchgreifen.
7. Grußpflicht gegenüber den Aufseherinnen, SS-Maiden und Schwestern
Laut Standortbefehl Nr. 31/43 vom 6.8.43 und Kommandanturbefehl Nr. 4/43 vom 2.2.43 wird auf die Grußpflicht gemäß RF-SS gegenüber den Aufseherinnen, SS-Nachrichtenhelferinnen und Schwestern hingewiesen. Ich habe festgestellt, daß dies in letzter Zeit sehr zu wünschen übrig läßt und erwarte in Zukunft, daß ihnen die gebührende Achtung entgegengebracht wird.
8. Betreten des Lagerbereiches durch Fremde
Es häufen sich die Fälle, daß fremde Personen im Lagerbereich angetroffen werden, sogar innerhalb der Postenketten. Dies ist vor allen Dingen nach Einziehen der Postenketten zu beobachten. Jeder SS-Angehörige ist verpflichtet, sofort die Personalien dieser Fremden festzustellen und dem Dienstzimmer des SS-Standortältesten mitzuteilen. Kann sich eine Person nicht ausweisen und besteht Verdacht auf irgendwelche Absichten, ist diese Person sofort festzunehmen. SS-Angehörige des Standortbereiches, die mit Zivilpersonen, die ohne Ausweis sind, sich im Lagerbereich aufhalten, werden
ebenfalls zur Verantwortung gezogen und Einwände, daß sich dieselben ja in seiner Begleitung befinden, in keiner Weise anerkannt.
9. Trinken an den Theken
Laut RF-SS-Befehl ist bekanntlich das Trinken an den Theken verboten. Es ist wiederholt festgestellt worden, daß diese Unsitte bei einzelnen Unterführern und Männern im Haus der Waffen-SS zur Gewohnheit geworden ist. Durch das dort diensttuende Personal darauf aufmerksam gemacht, glauben verschiedene SS-Angehörige auf Grund ihres Dienstgrades den Weisungen nicht Folge leisten zu müssen. Ich habe das Personal des H.d.W.-SS angewiesen, über jeden, der die Anweisungen nicht befolgt, Meldung zu machen, weil das Herumstehen einen schlechten Eindruck macht und das Ansehen der SS schädigt.
10. Schwerkriegsbeschädigtenausweise
Gemäß Mitteilungsblatt des Hauptfürsorge- und Versorgungsamtes SS vom 15.4.44 verlieren die bisher erstellten Schwerkriegsbeschädigtenausweise bis zum 30.6.44 ihre Gültigkeit. Die Ausweise müssen zum Austausch gegen einen neuen, einheitlichen Ausweis bis zu diesem Tag dem zuständigen Fürsorge- und Versorgungsamt eingereicht sein. Das für Auschwitz zuständige Fürsorge- und Versorgungsamt ist Krakau.
11. Unterführerschulung
Am Montag, dem 12. Juni 1944, 20.15 Uhr, findet im kleinen Saal des Kameradschaftsheimes für die Unterführer sämtlicher Einheiten und Dienststellen des SS-Standortes Auschwitz eine Schulung statt. Es spricht SS-Oberscharführer Knittel über das Thema: ,,Fragen um die deutschen Kriegsgefangenen in Rußland". Sämtliche dienstfreien Unterführer haben daran teilzunehmen. Für den Besuch sind die Einheitsführer und Dienststellenleiter verantwortlich.
12. Besprechung über Truppenbetreuungsfragen
Am Dienstag, dem 13. Juni 1944, 11.00 Uhr, findet in der Abt. VI (Zimmer 20) eine Besprechung mit sämtlichen Stabsscharführern der Einheiten und Dienststellen des Standortes (bzw. mit den mit den Geschäften des Stabsscharführers beauftragten Unterführern) über dringende Angelegenheiten der Truppenbetreuung statt. (Auch für Kommandantur III).
13. Weitere Truppenbetreuungsveranstaltungen im Juni
Freitag, 23. Juni 1944, 20.00 Uhr:
Gastspiel des Oberschles. Schauspieltheaters Gleiwitz:
,,Der fremde Gast“, Kriminalstück in 4 Akten von Gerhard Metzner.
Donnerstag, 29. Juni 1944,20.15 Uhr:
Die Gastspieldirektion Sluka-Prag zeigt ,,Perlen der Artistik“, eine Variete-Revue in 12 Bildern.
Ferner findet im Laufe des Monates Juni noch ein Abschiedsabend Gerty von Elmpt, Opernhaus Kattowitz, statt. Der genaue Termin ist aus den Plakaten ersichtlich.
14. Diensträume der Abt. VI
Die neuen Diensträume der Abt. VI befinden sich in den Zimmern 19, 20 und 21 im Kommandanturgebäude. Die Ausleihe von Büchern aus der SS-Bücherei und die Abgabe von Truppenbetreuungsmitteln jeglicher Art (Zeitungen, Zeitschriften, Gesellschaftsspiele, Musikinstrumente usw.) erfolgt nur im Zimmer 21 und zwar täglich zwischen 11.30 und 12.30 Uhr und zwischen 17.00 und 18.00 Uhr. Sonnabends nur 11.30-12.30 Uhr. Außer diesen Stunden werden Bücher und Truppenbetreuungsmittel nicht ausgegeben. Die Abt. VI ist von nun an unter folgenden Rufnummern zu erreichen:
Leiter der Abt. VI Nr. 80
Schreibstube und SS-Bücherei Nr. 16.
15. Änderung des Telefonverzeichnisses
SS-Obersturmführer Seil ist künftig nach Dienstschluß unter Nr. 62 zu erreichen.
16. SS- und Polizeidienstgrade
Die Offiziere, Unterführer und Männer der Ordnungspolizei, die gleichzeitig SS-Angehörige sind, haben künftig, entsprechend der Verschmelzung von SS und Polizei, in folgenden Fällen beide Dienstgradbezeichnungen, und zwar mit Rücksicht auf den Ordenscharakter der SS zuerst den SS-Dienstgrad anzuführen:
a) bei Anschriften, soweit der SS-Dienstgrad bekannt ist,
b) in Briefköpfen von Privatdienstschreiben,
c) bei Presseveröffentlichungen,
d) bei Familienanzeigen und
e) bei Unterschriften.
Im Falle zu e) jedoch nur, soweit bisher bereits die Anführung des Pol.-Dienstgrades üblich war. Bei Urkunden, Ernennungserlassen und Überschriften in Personalvorlagen an den Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei ist künftig, soweit die Angehörigen der Ordnungspolizei gleichzeitig SS-Angehörige sind, entsprechend zu verfahren, jedoch ist bei Urkunden über Zurruhesetzung nur der Pol.-Dienstgrad anzuführen, da eine Zurruhesetzung mit dem SS-Dienstgrad nicht erfolgt.
17. Diebstahl
Am 8.6.44 zwischen 15.00 und 18.00 Uhr wurde ein Privatfahrrad, Marke Apollo, schwarz mit schwarz lackiertem Lenker, rotbraunem Sattel, schwarzer Pumpe und brauner Werkzeugtasche aus dem Fahrradabstellraum gegenüber dem SS-Revier entwendet. Zweckdienliche Angaben sind an den Gerichts-SS-Führer zu richten.
18. Gefunden
Im Lagerbereich bezw. Interessengebiet wurden gefunden:
1 schwarze Geldtasche mit Inhalt,
1 silbernes Infanterie-Sturmabzeichen,
1 Taschenmesser.
Die abgegebenen Gegenstände sind beim SS-Standortältesten Zimmer 14, gegen Nachweis abzuholen.
gez. Höß
SS-Obersturmbannführer
F.d.R.
Höcker
SS-Untersturmführer und Adjutant
Ergänzung zu Ziffer 8.:
Nach Einziehen der Postenkette ist zum Besuch von Veranstaltungen für Zivilpersonen ohne Ausweis, in Begleitung von SS-Angehörigen, der Weg von der Reichsstraße Auschwitz-Brzeszcze durch den Schlagbaum am Kameradschaftsheim Richtung TWL gestattet.
gez. Höß
SS-Obersturmbannführer