Auschwitz, 22. März 1944

1. Belobigung
Der SS-Sturmmann
Konrad Strecker, Wachkompanie Monowitz hat am 6.3.44 durch selbständiges, umsichtiges Verhalten die Flucht eines Häftlings verhindert. Ich spreche ihm für die dabei gezeigte Ausdauer und Geschicklichkeit bei der Verfolgung des Häftlings meine besondere Anerkennung aus. SS-Strm. Strecker hat als Anerkennung 5 Tage Sonderurlaub erhalten.

2. Haus der Waffen-SS
Wegen Renovierungsarbeiten bleibt am Samstag, den 25. März und Sonntag, den 26. März 1944, das Haus der Waffen-SS für jedweden Verkehr mit Ausnahme des Hotelbetriebes geschlossen.

3. Unnötiges Telefonieren bei Alarm
Beim letzten Alarm am 17.3.1944 habe ich fcststellen müssen, daß die Telefonvermittlung durch belanglose mehr oder weniger wichtige Privatanrufe (z.B. Anfragen, ob noch Alarm ist usw.) überlastet wurde, sodaß die Verbindung dringender Dienstgespräche darunter leidet. Aus Sicherheitsgründen habe ich die hiesige Nachrichtenstelle angewiesen, auf Einzel- oder Privatanrufe nicht mehr zu reagieren und sofort abzuschalten und ich werde in Zukunft die Betreffenden außerdem wegen Nichtbefolgung dienstlicher Befehle zur Verantwortung ziehen.

4. Bürozeit
Ab 1. April 1944 ändert sich die Bürozeit wie folgt:
7.00- 12.30 Uhr u. 14.00- 18.00 Uhr
samstags: 7.00-13.30 Uhr.

5. Truppenbetreuungsveranstaltungen
Dienstag, 28. März 1944, 20.00 Uhr
,,Großer bunter Abend“ mit Filmschauspieler Johannes Riemann.
Montag, 3. April 1944, 19.30 Uhr
Gastspiel des Stadttheaters Mähr.-Ostrau .Paganini"
Operette von Franz Lehar.

6. Zusätzliche Truppenbetreuungsmittel
a) Das SS-Hauptamt Berlin gibt über die Abt. VI zusätzliche Truppenbetreuungsmittel gegen Bezahlung aus. Zur Verteilung gelangen: Zigaretten, Tabak, Leder- fett, Bleistifte, Rasierklingen, Rasierpinsel, Kämme, Zahnbürsten, Briefumschläge, Schreibblöcke, Taschenmesser usw. Die Aufteilung an die Einheiten und Dienststellen erfolgt nach der Stärke. Die Gegenstände sind am Freitag, den 24.3.44 in der Zeit zwischen 10.00 und 12.00 Uhr auf der Abt. VI abzuholen. Geld ist zwecks sofortiger Bezahlung mitzubringen.
b) SS-Kalender
Die im Januar 1 944 von den Einheiten und Dienststellen bestellten SS-Abreißkalender und Taschenkalender sind nicht lieferbar. Dagegen stehen Wochenkalender zum Preise von RM 0,25 und RM 0,30 zur Verfügung. Die Aufteilung erfolgt stärkemäßig. Abholung ebenfalls Freitag, 24. März 1944 bei Abt. VI.
c) Soldatenbriefe zur Berufsförderung
Aus den Beständen des Verlags Ferd. Hirth, Breslau, ist ein größerer Satz der vom OKW herausgegebenen Soldatenbriefe in der Abteilung VI eingetroffen. Es handelt sich um den Dritten Teil des allgemein bildenden Grundlehrganges, der geschlossen in 940 Exemplaren vorliegt. Außerdem stehen eine größere Anzahl Einzelbriefe aus dem zweiten und dritten Teil des Grundlehrganges zur Verfügung. Diese Tornisterschriften führen in leicht faßlicher Form zu allgemeinen Kenntnissen auf den hauptsächlichen Gebieten der Bildung und des Wissens. Es sind vertreten: Nationalpohtik, Erdkunde, Deutsch und Rechnen. Interessenten können diese Briefe auf der Abt. VI abholen; die Abgabe erfolgt kostenlos.

d) Buchbestellung
Das soeben erschienene Buch .Hoch am Wind im Pazifik“ von Stürmen, Piraten und Sklavenjägern, von harten Fäusten und tapferen Herzen, vom Kpt. F.W. Lübke, mit Zeichnungen von A. Lange, 275 Seiten, gebunden, ist zum Preise von RM 5,40 in vielen Exemplaren lieferbar. Bestellungen umgehend bei der Abt. VI.

7. Werterstattung bei verschuldetem Verlust reichseigener Bekleidung
Die laufend von SS-Angehörigen und Aufseherinnen hier eingehenden Verlustmeldungen lassen darauf schließen, daß einmal von den Einzelnendie nötige Sorgfalt für die Bekleidung an sich und der nötige Ernst für die Bekleidungswirtschaft im allgemeinen ganz und gar außer Acht gelassen werden. Es ist beispielsweise vorgekommen, daß einer Aufseherin 14 verschiedene Bekleidungsstücke gefehlt haben. Es wird in diesem Zusammenhang die Anordnung ,,Werterstattung bei verschuldetem Verlust reichseigener Bekleidung“ lt. V.Bl.d.W.-SS vom 15.2.44, Nr. 4, Ziffer 65, zur Kenntnis gegeben:
,,Für Bekleidungs- und Ausrüstungsstücke, die durch nachgewiesenes Verschulden in Verlust geraten sind, ist ab sofort ein Mehrfaches (bis zum Zehnfachen) des Betrages gemäß Artikel und Preisliste der Waffen-SS zu berechnen. Die disziplinäre oder gerichtliche Ahndung wird dadurch nicht beeinflußt. Die Festsetzung der Höhe des einzuziehenden Betrages ist durch den IVa der Einheit vorzunehmen und richtet sich je nach den Umständen des Einzelfalles und dem Grad des Verschuldens. Die dadurch eingezogene Beträge sind den Einnahmen des Reiches zuzuführen und halbjährlich, erstmalig zum 1.7.1944 zu melden.“
Hierzu wird angeordnet, daß künftig alle Verlustmeldungcn enthalten müssen, auf welche Art die in Verlust geratenen Bekleidungs- u. Ausrüstungsstücke verlorengegangen sind. Außerdem muß gleichzeitig eine Stellungnahme des Kompanieführers bzw. des Disziplinarvorgesetzten beigebracht werden. Ferner ist durch öftere und schärfere Appelle die Bekleidung und Ausrüstung der SS-Angehörigen und Aufseherinnen zu überprüfen und sind diese dahingehend zu belehren, daß in Zukunft neben der erhöhten Werterstattung der in Verlust geratene Bekleidungs- u. Ausrüstungsstücke disziplinäre oder gerichtliche Bestrafung von hier aus beantragt wird.

8. Überprüfung der Häftlingskommandos
Durch persönliche Beobachtung in den letzten 14 Tagen habe ich festgestellt, daß bei verschiedenen Kommandos immer noch mehr Häftlinge arbeiten, als unbedingt erforderlich sind. Unter Bezugnahme auf meinen Sonderbefehl vom 14.2.44 ersuche ich sämtliche Dienststellenleiter, ihre Kommandos bis zum 1.4.44 zu überprüfen. Wenn ich nach diesem Termin noch Kommandos antreffe, bei welchen nicht alle Häftlinge voll eingesetzt sind, werde ich ohne Rücksprache die in Frage kommenden Häftlinge abziehen und siegentscheidenden Arbeiten in der Rüstungsindustrie zuführen.

9. Sabotage an Kraftfahrzeugen
Es ist in letzter Zeit wiederholt versucht worden, Kräder dadurch unbrauchbar zu machen, daß dem Benzintank Urin, Zucker oder Schmirgel zugesetzt wurde. Dies macht eine Reparatur der ganzen Maschine notwendig und ist dadurch
1. die Maschine im Alarmfall nicht fahrbereit, und
2. der Brennstoff unbrauchbar.
Ich werde jeden, der ein Fahrzeug in dieser Weise unbrauchbar macht, wegen Sabotage vor das SS- und Polizeigericht stellen.

10. Unerlaubtes Aufhalten der Wachposten zwischen den Gleisen
Der Bahnhof Auschwitz führt Klage darüber, daß die Wachposten, welche die Häftlinge beim Ausladen der Frachten auf Gleis 21 W bewachen, in den Gleisen 19 W und 20 W stehen. Diese Posten bewegen sich neben und in den Gleisen, was bei dem starken Betrieb (Gleis 20 W Lokverkehrsgleis) eine große Gefahr des Überfahrens bedeutet. Außerdem richten sich die Wachposten zwischen den Gleisen 19 W und 20 W kleine offene Feuer an, welche sie abends beim Abrücken weiter brennen lassen. Dadurch besteht Feuersgefahr für Wagenladungen und Verstoß gegen die Verdunklungsbestimmungen. Hierzu ordne ich an, daß
1. die Posten so aufgestellt werden, daß keinerlei Gefahr des Überfahrenwerdens für die Posten besteht,
2. das Feuermachen verboten ist, zumal es jetzt nicht mehr so kalt und ein Feuer zum Wärmen nicht mehr notwendig ist.

11 . Überprüfung von Kraftfahrzeugen der Waffen-SS durch Posten und Streifen der Land-
wacht
Ziffer 98 des V.Bl.d.W.-SS vom 1.3.44 hat folgenden Wortlaut:
,,Bei besonderen Kontrollen, z.B. Großrazzien, sind nicht nur die Streifendienste der Waffen-SS, Polizei und Wehrmacht, sondern auch die Posten und Streifen der Landwacht zur Überprüfung von Kraftfahrzeugen mit SS-Kennzeichen sowie deren Insassen berechtigt.“

12. Verbot des Versandes von Bildpostkarten ins Ausland, hier: Werbepostkarten der Waffen-SS
Ziffer 102 des V.Bl.d.W.-SS vom 1.3.44 hat folgenden Wortlaut:
,,Bei den SS-Feldpost- und Auslandsbriefprüfstellen fallen täglich zahlreiche Werbekarten, herausgegeben vom SS-Hauptamt - Ergänzungsamt der Waffen-SS - sowie andere Bildpostkarten der Waffen-SS und der Wehrmacht zur Prüfung an. Es wird darauf hingewiesen, daß nach der 1. Durchführungsverordnung über den Nachrichtenverkehr vom 13.5.1940 der Versand von Bildpostkarten ins Ausland verboten ist. Die Prüfstellen müssen daher diese Karten an den Absender zurücksenden bezw., wenn die Absender nicht zu ermitteln sind, vernichten. Innerhalb des Großdeutschen Reiches oder innerhalb eines besetzten Gebietes sowie zwischen dem Großdeutschen Reich und der Front dürfen diese Karten versandt werden. Die
Angehörigen der Einheiten und Dienststellen sind zu belehren.“

13. Benutzung von Krankenkraftwagen
Ziffer 118 des V.Bl.d.W.-SS v. 1.3.44 hat folgenden Wortlaut:
,,Aus gegebener Veranlassung werden die Einheiten im Heimatskriegsgebiet darauf hingewiesen, daß Krankenkraftwagen ausschließlich zum Krankentransport benutzt werden dürfen. Jede widerrechtliche Benutzung wird in Zukunft als Ungehorsam bestraft.“

14. Anschriftenänderung der Meldestelle der Waffen-SS in Wien
Ziffer 119 des V.Bl.d.W.-SS vom 1.3.44 hat folgenden Wortlaut:
,,Ab 15.2.44 wurde die Meldestelle der Waffen-SS für Unterführer und Mannschaften und die SS-Passierschein-Zweigstelle Wien von Wien I, Operngasse 4 nach
Wien IX, Seegasse 9 (Tel.-Nr. A 17-4-21)
verlegt. Postanschrift: Wien XV, Postfach 86.“

15. Diebstahl eines Fahrrades
In den Vormittagsstunden des 17.3.44 wurde aus dem Fahrradständer am Krematorium das Privatfahrrad Marke ,,Original-Stadion“ gestohlen. Es hat schwarzen Rahmen, schwarze Schutzbleche und Felgen, feldgrauen Lenker, und schwarze Bereifung schwarze Lampe. Zweckdienliche Angaben sind an die Gerichtsabteilung beim SS-Standortältesten zu richten.

16. Ungültige Ausweise
Nachstehende Ausweise werden für ungültig erklärt:
Ausweis und Armbinde Nr. 3840 lautend auf Stefan Chrapczynski, geb. 9.5.1921 in Plawy, beschäftigt bei Fa. Lenz u. Co.,
Ausweis und Armbinde Nr. 1590 lautend auf Josef Jarosch , geb. 14.6.10 in Polanka, beschäftigt bei Fa. Lenz u. Co.

Ausweis und Armbinde Nr. 4900 lautend auf Czeslaus Trzewxzek, geb. 8.4.26 in Tuczna, beschäftigt bei Fa. J. Kluge, Gleiwitz.
Ausweis und Armbinde Nr. 4679 lautend auf Vrana Vladimir, geb. 15.8.12 in Birndorf, beschäftigt bei Fa. Industriebau AG.
Ausweis und Armbinde Nr. 1609 lautend auf Eduard Polanko, geb. 13.8.14, beschäftigt bei Firma Lenz u. Co.
Ausweis und Armbinde Nr. 2076 lautend auf Johann Flass, geb. 19.1.94 in Hetschnarowitz, beschäftigt bei Firma Lenz u. Co.
Ausweis und Armbinde Nr. 5478 lautend auf Bronislaus Ujma, geb. 6.9.24 in Wilkowitz, beschäftigt bei Firma Deutsche Bau AG.

17. Verloren
An der Rampe TWL wurde 1 Brille verloren.

18. Gefunden
Am Bahnhof Auschwitz wurde die Erkennungsmarke l.J.E.B. 220 771 gefunden.
Abzuholen bei der Kommandantur KL Auschwitz I.

gez. Liebehenschel
SS-Obersturmbannführer

F.d.R.

Zoller
SS-Hauptsturmführer und Adjutant