Monowitz, 22. Februar 1944

1. Wachbücher
In den einzelnen Außenlagern sind sofort ordnungsgemäße Wachbücher anzulegen. Ein Raum für ,,Besondere Vorkommnisse“ ist freizuhalten. Ebenso muß eine Zeile für Kontrollen vorhanden sein, in der die Einheitsführer bezw. Kontrollorgane die durchgeführten Kontrollen unter Angabe der Uhrzeit und gegebenenfalls die festgestellten Mängel eintragen.

2. Unterricht
Die Kompanieführer haben in ihren Kompanien wöchentlich einmal und in den Außenlagern mindestens alle 14 Tage Belehrungen über
Verhalten als Häftlingsbegleitposten
Verhalten als Häftlingspostcnführer
Verhalten als Turmposten
Häftlingsmißhandlung
Verhalten bei Flucht von Häftlingen
Verhalten auf Wache
Verhalten auf der Eisenbahn
Verhalten in Urlaub
Erziehung der Wachmannschaften
abzuhalten.
Über die durchgeführten Belehrungen ist bis zum letzten eines jeden Monats, unter
Betreff: ,,Belehrungen“, Vollzug zu melden. Ferner haben die Kompanieführer an die Postenführer der Außenlager Anweisungen über laufend abzuhaltene Unterrichte herauszugeben. Dabei ist besonderer Wert auf den Waffenunterricht (Gewehr 98, IMG, sMG, MPi, Pistole und Handgranate) zu legen, da ich feststellen mußte, daß der Ausbildungsstand gerade in dieser Beziehung unverantwortliche Lücken aufwies.

3. Zählappelle
Bei der letzten Kommandantentagung in Berlin wurde seitens des Hauptamtschefs betont, daß Zählappelle so kurz als irgendmöglich zu halten sind, damit die Häftlinge nicht länger als notwendig stehen müssen. Ich weise die Lagerführer auf die Durchführung der notwendigen Abkürzung des einmaligen Appells besonders hin. Bei der verhältnismäßig geringen Häftlingszahl in den einzelnen Außenlagern darf ein Appell nicht länger als 5, höchstens 10 Minuten dauern.

4. Mitführen von Ausweispapieren
Ein Sonderfall gibt mir Veranlassung besonders darauf hinzuweisen, daß die SS-Angehörigen bei Ausgang und Urlaub stets ihr Soldbuch und den Standortausweis mit sich zu führen haben. Die Wachhabenden bezw. U.v.D’s haben sich beim Abmelden der SS-Angehörigen von dem Vorhandensein zu überzeugen.

5. Begünstigungen für Häftlinge - Prämienscheine
Aus dem Bericht über die Arbeitslage ist zu ersehen, daß verschiedene Rüstungsfirmen, bei denen Häftlinge eingesetzt sind, sehr geringe Prämienbeträge an die Häftlinge zahlen. Einige Lager waren überhaupt von den Prämien ausgeschlossen. Es ist sofort von den Lagerführern festzustellen, aus welchem Grunde die Prämienzahlung im Januar 1944 so gering oder überhaupt nicht erfolgte. Nach Eintreffen der einzelnen Meldungen werde ich mich sofort bei den Firmen bezw. Bauherren persönlich einschalten. Meldung bis zum 27.2.1944.

6. Kraftfahrzeuge
Die den Außenlagern zugeteilten Motorräder können aus Sicherheitsgründen nicht eingezogen werden. Ich verweise aber auf größtmöglichste Sparsamkeit im Benzinverbrauch. Nur die allerdringensten Fahrten mit den Krafträdern werden genehmigt, die mir genauestens von den betr. Unterführern nachzuweisen sind.

7. Häftlingsmißhandlung
In einem Außenlager ist es vorgekommen, daß Häftlinge von Zivilisten, mit denen sie auf der gleichen Arbeitsstelle beschäftigt waren, geschlagen und z.T. mißhandelt wurden, so daß sie vorübergehend in den Krankenbau aufgenommen werden mußten. In den Fällen, in denen ein Zusammenarbeiten mit Zivilisten unvermeidlich ist, sind mir die Lagerführer für Ordnung verantwortlich und haben die Zivilisten nochmals durch das Werk über den Umgang mit Häftlingen belehren zu lassen. Andererseits ist mir jede Mißhandlung eines Häftlings durch einen Zivilisten umgehend zu melden. Bei dieser Gelegenheit mache ich nochmals ausdrücklich auf den bestehenden Befehl aufmerksam, daß kein SS-Mann Hand an einen Häftling legen darf. Im 5. Kriegsjahr ist
alles daran zu setzen die Arbeitskraft der Häftlinge zu erhalten. Vergeht sich ein Häftling, so ist vorgeschriebene Meldung zu erstatten.

8. Freizeit der Häftlinge
Häftlinge, die von der Nachtschicht kommen, sind für andere Arbeiten nicht einzusetzen. Um die Arbeitskraft dieser Häftlinge zu erhalten, ist darauf zu achten, daß sie 7-8 Stunden Ruhe haben, um ausgeruht ihre Arbeiten wieder beginnen zu können.

Der Lagerkommandant
gez. Schwarz
SS-Hauptsturmführer

F.d.R.
Schütte
SS-Obersturmführer