Auschwitz, 20. September 1941

1. Belobigung
Der SS-Schütze
Karl Mathey, 2./SS-T-Scurmbann, verhinderte die Flucht eines Häftlings dadurch, daß er bereitgelegte Zivilkleider frühzeitig sicherstellte. Ich spreche dem SS-Schützen Mathey hierfür meine Anerkennung aus. M. erhält anschließend an seinen Erholungsurlaub 2 Tage Sonderurlaub für sein umsichtiges Verhalten.

2. Benutzung von D-Zügen bei Urlaubsfahrten
Es besteht Veranlassung, nochmals darauf hinzuweisen, daß die Männer, die mit dem blaugestreiften Fahrschein in Urlaub fahren, nur die Fronturlauberzüge benutzen dürfen die in Richtung Wien fahrenden SS-Angehörigen dürfen nur den Zug SF Nr. 70, der in der Zeit von 19.33 - 19.45 Uhr in Auschwitz hält, benutzen. Die Benutzung aller anderen Züge ist verboten.

3. Arbeitszeit der Kommandantur
Die Arbeitszeit der Kommandantur sowie ihrer Abteilungen ist ab Montag, den 22. September 1941, folgende:
8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr.

4. Gefunden
Innerhalb des Lagerbereiches wurde eine Ordensschnalle mit folgenden Orden gefunden: Erinnerungsmedaille an den 13.3.38 und an den 1.10.38, sowie die 8-jährige SS-Dienstauszeichnung. Die Ordensschnalle kann auf der Kommandantur abgeholt werden.

Höß
SS-Sturmbannführer u. Kommandant