Auschwitz, 6. Juni 1942

1. Haussammlung für das Deutsche Rote Kreuz
Anläßlich der 2. Haussammlung für das Deutsche Rote Kreuz wurde das erfreuliche Sammelergebnis von RM 2208,45 erzielt. Ich spreche allen Spendern hierfür meine Anerkennung aus.

2. Trinkwasser innerhalb des Lagerbereiches
Sämtliche SS-Angehörige sind durch ihre Einheitsführer, die Zivilarbeiter durch ihre Baufirmen eingehend darüber zu belehren, daß das Wasser in den Brunnen sowie in den Wasserleitungen im Interessengebiet KL Auschwitz nicht einwandfrei ist, sondern Krankheitkeime in sich trägt. Jeder Einzelne ist nicht nur sich selbst, sondern auch der Nation gegenüber für die Gesundhaltung seines Körpers verantwortlich. Es ist strengstens verboten, den Wasserleitungen und Brunnen Wasser zu entnehmen, um es ungekocht zu trinken. Sollte dieses Verbot übertreten werden und es wird den Betreffenden nachgewiesen, daß sie dieses Wasser in nichtabgekochtem Zustande getrunken haben, so werden sie wegen Selbstverstümmelung und Entziehung der Arbeitskraft im Dienst der Nation zur Rechenschaft gezogen und dementsprechend bestraft. Das Schutzhaftlager sorgt dafür, daß die Häftlinge sinngemäß belehrt werden. Vollzug über diese Belehrung ist durch die Einheitsführcr dem Schutzhaftlagerführer, durch die Baufirmen über die Bauleitung bis zum 15.6.42 der Kommandantur zu melden.

3. Urlaubsbuch für SS-Führer
Mit sofortiger Wirkung wird ein Urlaubsbuch für Führer eingerichtet. Sämtliche Führer haben ihre Urlaubswünsche, auch wochentags, in dieses auf der Kommandantur ausliegende Urlaubsbuch einzutragen. Alsdann werden durch die Abteilung Urlaub, die Urlaubsscheine ausgeschrieben und für die Führer bereitgelegt. Die Eintragung hat jeweils 24 Stunden vor Urlaubsantritt zu erfolgen.

4. Wäschereinigung für die Truppe
Die Wäscherei für SS-Angehörige ist seit dem 25.5.1942 fertiggestellt. Die Wäsche kann bei den Fourieren abgegeben und nach Reinigung wieder in Empfang genommen werden.

5. Häftlingsbegleitung, Arbeitskommandos des FKL
Es liegt Veranlassung vor, darauf hinzuweisen, daß es vollkommen ausgeschlossen und auch nicht SS mäßig ist, wenn sich Kommandoführer mit Arbeitskommandos aus dem FKL beim Aus- und Einrücken ihre Brotbeutel, Zeltbahn usw. von Häftlingen nachtragen lassen. Es ist ganz selbstverständlich, daß sowohl Kommandoführer als auch Begleitposten ihre Ausrüstungsstücke, die zu ihrer Uniform gehören, selber tragen, und daß es eines SS-Mannes unwürdig ist, sich zur Beförderung dieser Ausrüstungsgegenstände der Hilfe von Häftlingen zu bedienen. Es muß vielmehr gefordert werden, daß ununterbrochen nur ein strenges und kalt sachliches Verhältnis zwischen Kommandoführern und Begleitposten einerseits gegenüber den weiblichen Anweiserinnen und Häftlingen anderseits besteht. Die Kommandantur wird gerade mit Bezug auf das oben gekennzeichnete Verhältnis zu den weiblichen Häftlingen bei Feststellung der nur allergeringsten Lockerungen mit den härtesten und schwersten Strafen durchgreifen. Die weiblichen Häftlinge sind nicht dazu da, dem Bewachungspersonal irgendwelche Erleichterungen zu schaffen, sondern im Rahmen der vorliegenden Aufgaben produktiv zu arbeiten, und es muß ein streng abgegrenzter Abstand aufrechterhalten bleiben, wenn ein Erfolg erzielt werden soll.
Die Kommandantur warnt zum letzten Male davor, das gekennzeichnete harte, notwendige Verhältnis durch irgendwelche Handlungen seitens der Kommandoführer und der Posten zu lockern. Die Bewachungsmannschaften sind hierüber eingehend durch die Einheitsführer zu belehren. Vollzugsmeldung an die Kommandantur bis zum 15.6. 1 942.

6. Fuhrwerke innerhalb des Lagerbereiches
Bei dem regen Verkehr auf den Lagerstraßen ist es unbedingt erforderlich, daß sämtliche Fuhrwerke innerhalb des Lagerbereiches scharf rechts fahren. Widrigenfalls sind die Gespannführer unverzüglich zur Meldung zu bringen. Für etwa entstehende Schäden bei Nichteinhaltung dieser Anordnung werden die Schuldigen haftbar gemacht. Die SS Angehörigen, Zivilarbeiter und Häftlinge sind, soweit sie mit Gespannen umgehen, eingehend hierüber zu belehren

7. Verlust von Lagerausweisen
In letzter Zeit ist es des öfteren vorgekommen, daß Lagerausweise von SS-Angehörigen und Zivilarbeitern verloren gingen. Da dieses eine Begünstigung der Flucht von Häftlingen bedeutet, werden die Verlierer mit den strengsten Strafen zur Rechenschaft gezogen. Sämtliche SS-Angehörigen und Zivilarbeiter sind durch die Einheitsführer bezw. Bauleitung entsprechend zu belehren. Vollzugsmeldung bis zum 15.6.42 an die Kommandantur.
Zweitausfertigungen von Lagerausweisen sind mit dem Vermerk ,,Zweitausfertigung" der mit Dienstsiegel und Unterschrift der Kommandantur versehen sein muß zu kennzeichnen. Personen, die mit einem für ungültig erklärten Ausweis im Lagerbereich angetroffen werden, sind festzunehmen und unverzüglich der Politischen Abteilung vorzuführen.

8. Drahthindernis um das KGL
Mit sofortiger Wirkung wird das Drahthindernis um das Kriegsgefangenenlager elektrisch geladen. Die Bauleitung hat dafür Sorge zu tragen, daß sämtliche Zivilarbeiter unverzüglich hiervon benachrichtigt werden.

9. Fahrt zur SS-Hütte in Porombka
Ab sofort fährt der LKW zur SS-Hütte in Porombka jeden Sonnabend um 14.00 Uhr.

10. Verloren - gefunden
Am 23.5.42 wurde innerhalb das Lagerbereiches eine lederne Geldbörse mit RM 10,00 und 1 V 2 Zloty Inhalt verloren. Bei Auffindung derselben ist der Kommandantur sofort Meldung zu erstatten.
Am 1.6.42 wurde im Schutzhaftlager, in der Dienststelle des Erkennungsdienstes, ein Schlüsselbund mit 8 Schlüsseln gefunden. Der Verlierer kann diese auf der Kommandantur abholen.

gez. Höß
SS-Sturmbannführer und Kommandant

F.d.R.
a.B.i.V. Mulka
SS-Obersturmführer u. Adjutant