Aktenzahl des Gerichts (Geschäftszahl): LG Wien Vg 8e Vr 549/55

KZ-Mauthausen-Prozess

Opfer
Häftlinge

Tatland (Tatort)
Oberösterreich KZ-Mauthausen-Prozess

Volksgerichtsverfahren gegen
Rudolf Mück (SS-Unterscharführer)

(Vermögensverfallsverfahren)

Verlauf der Vorerhebungen/Voruntersuchung bzw. des Gerichtsverfahrens

Mit Urteil vom 07.12.1950 wurde das Vermögen von MÜCK für verfallen erklärt.
Eine Verurteilung wegen §§ 10, 11 VG und §§ 3, 4 KVG durch das Volksgericht Wien erfolgte nicht, da Mück mit Urteil des Obersten Militärgerichts der amerikanischen Besatzungsmacht in Dachau vom 24.10.1947 wegen Grausamkeiten begangen an Insassen des KZ Mauthausen zu 25 Jahren verurteilt worden war (die Strafe wurde später vom amerikanischen Modification Board auf 15 Jahre herabgesetzt). Am 13.05.1954 ist Mück aus dem amerikanischen Kriegsverbrechergefängnis Landsberg/ Lech auf Parole entlassen worden.
07.09.1955: Einstellung des Verfahrens wegen §§ 8, 10, 11 VG und §§ 1, 3, 4, 6 KVG gemäß § 34/2 StPO [Auslieferung].

Folgende Delikte wurden Mück zur Last gelegt: Illegalität, SS-Zugehörigkeit, Teilnahme an Hinrichtungen sowie Misshandlung von Insassen des KZ Mauthausen, Bereicherung an Eigentumswerten in seiner Funktion als Beschäftigter der Gefangeneneigentumsverwaltung im KZ Mauthausen. Mück gehörte dem SS-Kommandanturstab im KZ Mauthausen an.