Aktenzahl des Gerichts (Geschäftszahl): LG Wien Vg 1i Vr 2274/49
Prozess wegen Funktion im NS-Regime (Gendarmerie/Polizei/Gestapo/SD)
Opfer
Widerstand/Opposition
Tatland (Tatort)
Wien
Volksgerichtsverfahren gegen
Adolf Anderle (SS-Hauptsturmführer)
wegen
Hochverrats, Registrierungsbetrugs, Misshandlung bzw. Misshandlung als Mitschuldiger unter Ausnützung seiner dienstlichen Gewalt als Gestapobeamter (Referat IV/2, Bekämpfung der Feindpropaganda und Fallschirmagenten) in Wien
Verlauf der Vorerhebungen/Voruntersuchung bzw. des Gerichtsverfahrens
In der ersten Hauptverhandlung wurde Anderle am 06.11.1948 wegen Hochverrats und Registrierungsbetrugs zu 9 Monaten schweren Kerkers verurteilt. Am 22.09.1948 war das wegen § 3 KVG geführte Verfahren gemäß § 109 StPO [Erklärung der Staatsanwaltschaft: kein Grund zur weiteren gerichtlichen Verfolgung] eingestellt worden; am 28.11.1949 erfolgte die Wiederaufnahme des Verfahrens wegen § 3 KVG nach Antrag der Staatsanwaltschaft. Mit Beschluss des OGH vom 14.05.1949 wurde das Urteil vom 06.11.1948 bezüglich § 11 VG und im Strafausmaß aufgehoben und an das gleiche Volksgericht verwiesen. Am 14.02.1951 wurde Anderle in der nunmehr wegen Hochverrats, Misshandlung sowie Misshandlung als Mitschuldiger geführten Hauptverhandlung zu 2 Jahren schweren Kerkers verurteilt.