Aktenzahl des Gerichts (Geschäftszahl): LG Wien Vg 1d Vr 7352/46
Prozess wegen Funktion im NS-Regime (Kreisleiter Horn und Krems), Denunziationsprozess
Opfer
Widerstand/Opposition
Tatland (Tatort)
Niederösterreich (Horn, Krems/Donau)
Volksgerichtsverfahren gegen
Hans Heinz Dum
wegen
Illegalität (Altparteigenosse), SA-Sturmbannführer, Gauredner, Blutordensträger, NSDAP-Dienstauszeichnungen in Silber und Bronze, Kreisleiter der Kreise Horn (Niederösterreich) und Krems (Niederösterreich), Denunziation in Horn im Juli 1943
Verlauf der Vorerhebungen/Voruntersuchung bzw. des Gerichtsverfahrens
Am 22.04.1948 wurde Dum zu 10 Jahren schweren Kerkers verurteilt.
Das gegenständliche Verfahren gegen Hans Heinz Dum, Elisabeth Heinzer und Leopold Taubinger war am 10.10.1946 aus dem Verfahren Vg 2e Vr 1105/45, Ferdinand Appel u.a., ausgeschieden worden. Am 18.02.1948 wurde aus dem vorliegenden Verfahren das Verfahren gegen Leopold Taubinger wegen §§ 7 KVG, 11 VG gemäß § 57 StPO ausgeschieden. Das Verfahren gegen Elisabeth Heinzer wegen § 7 KVG wurde am 01.04.1957 gemäß §§ 12, 13 NS-Amnestie 1957 eingestellt.
Mitteilung der Fam. Taubinger vom 12. Juli 2014
Leopold Taubinger * 1884 in Niederösterreich, gest. 1934 Rumänien
Dieser Beitrag ist nicht Bestandteil der Gerichtsakten
Hans Heinz Dum, geboren 1906, war seit 1921 Mitglied in nationalen Verbänden und seit 1923 Mitglied der NSDAP. Unter Hauptmann Leopold war er der illegale
Geschäftsführer der Landesleitung der NSDAP in Österreich und befand sich 1937 bis 1938 für 18 Monate in Haft. Nach dem „Anschluß” wurde er Kreisleiter in Krems und nach seinem Wehrdienst 1941 Kreisleiter in Horn. Diese Funktion übte er bis 1944 aus.
Im Volksgerichtsprozeß 1948 wurde Dum wegen dieser Tätigkeit zu 10 Jahren
Gefängnis und zum Vermögensverfall verurteilt.