Aktenzahl des Gerichts (Geschäftszahl): LG Wien Vg 1 Vr 1693/45

Prozess wegen Endphase-Verbrechen, Prozess wegen Funktion im NS-Regime (Kreisleiter Neukirchen, leitender SA-Funktionär, Richter/Staatsanwalt/Justizfunktionär)

(Verfahren Raxgebiet I)

Opfer
Widerstand/Opposition, Soldaten/Polizisten/HJ-/Volkssturmangehörige

Tatland (Tatort)
Niederösterreich (Neunkirchen, Schwarzau im Gebirge, Payerbach, Reichenau, Prein an der Rax)

Volksgerichtsverfahren gegen
Johann Braun (Kreisleiter von Neunkirchen)
Roman Gosch (Kreisorganisationsleiter)
Georg Nowotny
Anton Steinmetz
Johann Wallner
Josef Weninger (SA-Standartenführer)

wegen
Illegalität bzw. Verbrechen bei Kriegsende im Rax-Gebiet/Niederösterreich: Fällung und Vollstreckung von Todesurteilen durch ein ohne gesetzliche Grundlage gebildetes Standgericht der Kreisleitung Neunkirchen, Befehl an ein Sonderkommando halbwüchsiger Volkssturmangehöriger im April 1944 und Mai 1945, Verhaftete zu erschießen; Quälerei der Bevölkerung; Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Verlauf der Vorerhebungen/Voruntersuchung bzw. des Gerichtsverfahrens

Am 24.05.1947 wurden Braun, Wallner und Weninger zum Tode verurteilt. Gosch wurde zu lebenslänglichem schweren Kerker verurteilt. Am 17.05.1947 (11. Tag der Hauptverhandlung) wurde das Verfahren gegen Steinmetz gemäß § 57 StPO zur Vermeidung von Verzögerungen ausgeschieden und an den Untersuchungsrichter zur Durchführung der von Verteidiger und öffentlichem Ankläger beantragten Erhebungen rückgeleitet. Am 15.05.1948 erfolgte die Vollstreckung der Todesstrafe von Braun, Weninger und Wallner.