Aktenzahl des Gerichts (Geschäftszahl): LG Wien 20a Vr 661/55

Prozess wegen Endphase-Verbrechen (Südostwall-Prozess)
Deutsch Schützen Prozess

Opfer
Juden/Jüdinnen

Tatland (Tatort)
Burgenland (Deutsch-Schützen)
Steiermark (Oberdorf)

Volksgerichtsverfahren gegen
Karl Bundschuh
Wilhelm Bundschuh
Franz Dobesberger
Alfred Ehrlich
Walter Feigl (Veigl)
Fritz Hagenauer
Johann Kainz
Franz Landauer

sowie
Strafverfahren gegen: Alfred Bartholomäus Weber
(Verhandlung vor Geschwornengericht 1956)

wegen
Ermordung von rund 60, beim Südostwallbau eingesetzten, ungarisch-jüdischen Zwangsarbeitern in Deutsch-Schützen (Burgenland) im März 1945 sowie von zwei weiteren ungarischen Juden/Jüdinnen auf dem Evakuierungsmarsch nach Hartberg (Stmk.), Verbrechens gegen die Menschlichkeit

Verlauf der Vorerhebungen/Voruntersuchung bzw. des Gerichtsverfahrens
Am 05.10.1946 wurde Dobesberger zu 3 Jahren, Ehrlich zu 2 Jahren, Kainz zu 2 Jahren, Feigl zu 1 1/2 Jahren und Hagenauer zu 15 Monaten strengen Arrests verurteilt. Bezüglich der Anklagepunkte §§ 134, 135/4, 5 StG, § 1 KVG (Hagenauer, Karl und Wilhem Bundschuh hatten sich bereits vor vollbrachter Tat zur Begrabung des späteren Opfers bereit erklärt) sprach das Volksgericht seine Unzuständigkeit aus und verwies das Verfahren an das ordentliche Gericht.

Alfred Weber, dessen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt des ersten Prozesses noch unbekannt war, wurde am 22.06.1956 im Geschwornengerichtsverfahren freigesprochen.