Angeklagte:
Hanisch Kurt Erich Todesstrafe
Prodehl Hans lebenslänglich
Söh., Kurt Willi 25 Jahre
Tap., Otto Ernst 2 Jahre
Zsc., Kurt Oskar 15 Jahre
Zur., Robert 20 Jahre
Gerichtsentscheidungen:
LG/BG Dresden 521107 Az.: 1aKLs186/52 I76/52
Tatland: Tschechien, DDR
Tatort: Zittau, Dorschkowa
Tatzeit: 3303-3311, 4412
Opfer: Zivilisten, Widerstandskämpfer
Nationalität: Deutsche, Tschechische
Dienststelle: Allgemeine SS Zittau, Polizei Pol.Btl. in Mährisch Ostrau
Verfahrensgegenstand: Verhaftung, schwere Misshandlung und Tötung von politischen Gegnern im Rahmen ihrer Vernehmung auf der SS-Wache in Zittau (1933). Erschiessung eines verhafteten Tschechen bei seiner Vernehmung (1944)
Prozessakte Sächsischer Hof
Am 24. November 1952 veröffentliche die Sächsische Zeitung im Lokalteil Zittau nachfolgenden Artikel zum Prozess:
Verbrechen gegen die Menschlichkeit gesühnt
Vom 5. bis 7. November 1952 verhandelte der Strafsenat des Bezirksgerichts Dresden im Strafverhandlungssaal. des Kreisgerichts Zittau gegen die ehemaligen SS-Angehörigen Hanisch, Prodehl, Zurek, Söhnel, Zschuppe und Tappert.
In Zittau hatte der SS-Sturm 48 unter Leitung des Sturmführers Phrodehl die Aufgabe, die Klassenkampforganisationen des Proletariats zu zerschlagen. Arbeiterfunktionäre und auch andere Personen, die Irgendwie „verdächtig” waren, antifaschistisch eingestellt zu sein, wurden ohne rechtliche Grundlage willkürlich festgenommen. Haftbefehle gab es nicht. Stattdessen wurden die Antifaschisten mit Fußtritten und Faustschlägen zum SS-Wachlokal (Sächsischer Hof — später Alte Sparkasse) geschleppt. Auch richterliche Vernehmungen, wie sie selbst in einer formalen, bürgerlichen Demokratie nach einer Verhaf6tung üblich sind, entfielen.
Es wurden Methoden des Verhörs angewandt, wie wir sie als Parallele nur noch im Mittelalter finden. Etwa 20 Zeugen wurden vernommen, die die grauenvollen Taten der SS-Banditen des Sturmes 46 am eigenen Leibe während der ersten Verhaftungswelle vom März bis November 1933 zu spüren bekommen hatten. Fußtritte und Faustschläge gehörten zum „guten Ton”. Aber auch Zähneausschlagen und -ausbrechen waren tägliche Praktiken der SS-Leute.
Um den Tag der sogenannten Machtübernahme irgendwie zu rechtfertigen, brauchte man Geständnisse in der Form, dass die Kommunisten den bewaffneten Aufstand vorbereitet hätten. Fielen die Aussagen der widerrechtlich Festgenommenen nicht dementsprechend aus, und sie konnten es auch gar nicht, wurden die Antifaschisten barbarisch geschlagen.
Besonders häufig kam es vor, dass die Festgenommenen über – einen Schreibmaschinentisch gelegt wurden und mit Gummiknüppeln, zerlegten Autoschläuchen und anderen Schlaggegenständen bis zu 200 Hiebe hintereinander bekamen. Wer das Bewusstsein verlor, wurde mit Wasser übergossen und die Prügelei ging weiter. Die am ganzen Körper blutig Geschlagenen wurden im Anschluss daran durch eine Falltür in den Kellerraum gestoßen, wo sie zum Teil tagelang schmachten mussten. Dieser Keller besaß weder Tages – noch elektrisches Licht. Als Liegemöglichkeit war etwas Stroh verteilt, das aber angesichts der Tatsache, dass die Festgenommenen ihre Notdurft ebenfalls Im gleichen Raum verrichten mussten, verwest war.