25.03.1952

Am 25. März 1952 wies der damalige deutsche Finanzminister Schäffer alle Oberfinanzdirektionen an, die seit 1945 "von Juden begangenen Devisenzuwiderhandlungen" und die von Juden seit der Währungsreform von 1948 bewirkten "Verkürzungen der Zoll- und Verbrauchssteuern" zu berechnen. Gemeint waren damit sogenannte Schwarzmarktgeschäfte in den Displaced Persons-Lagern, in denen u.a. dem Holocaust entkommene Juden und Jüdinnen untergebracht worden waren. Am 12. Mai 1952 verkündete Schäffer, dass die Untersuchung erbracht habe, "dass die Juden Gesamtschaden von 10 Milliarden DM verursacht haben." Wer damit in wessen Schuld stehe, sei zur genüge ersichtlich. Deutschland bewog hier wie bei allen späteren Fällen allein strategisches Interesse sowie massiver Zwang zu der Annahme des Abkommens. Nur dieser Mischung aus eigenen Interessen und externem Druck ist es zu verdanken, wenn in der Geschichte der BRD überhaupt Entschädigungen gezahlt wurden.