* 20.07.1889

Geb.Ort
Gronau

Geb.Land
Nordrhein-Westfalen, Regierungsbezirk Münster, Kreis Borken

Schule/Ausbildung

Beruf
Kaufmann

Familienstand
verheiratet

Eltern
Geschwister
Ehepartner

Kinder

Verwandtschaftsverhältnis

Adresse
Gronau (Nordrhein-Westfalen, Regierungsbezirk Münster, Kreis Borken)
am Sand 30,
Hamburg-Harburg (Freie und Hansestadt Hamburg)

Emigration

Inhaftierung 17.12.1938 Konzentrationslager
Sachsenhausen
Inhaftierung 28.08.1942 Strafanstalt
Hamburg-Fuhlsbüttel

Deportation

Todesdatum/-ort 28.08.1942 Hamburg-Fuhlsbüttel Flucht in den Tod (Freitod)

Haftgrund

Bemerkungen
Julius Poppert - Ein jüdischer Geschäftsmann
Julius Poppert wurde am 20. Juli 1889 in Gronau geboren. Wann und warum er später nach Harburg zog, ist nicht bekannt. Er war mit einer Nicht-Jüdin verheiratet und hatte ihre beiden Kinder adoptiert. Seine Konfitürengeschäfte in der Wilstorfer Straße 4, in der Moorstraße und in der Rathausstraße 29 waren bei ihren Kunden sehr beliebt.
Dass sich nach den gelegentlichen Anfeindungen der 1920er Jahre im Januar 1933 ein gefährlicher Sturm zusammenbraute, erfuhr auch Julius Poppert sehr schnell. Seine Läden standen am 30. März 1933 auf der Liste der ortsansässigen jüdischen Geschäfte, mit denen der Harburger Magistrat ab sofort keine weiteren geschäftlichen Kontakte mehr pflegen wollte.
Diesem Beschluss folgte der Aufruf zum reichsweiten Boykott aller jüdischen Arztpraxen, Anwaltskanzleien und Geschäfte am 1. April 1933.

Die Aktion begann auch in Harburg um 10.00 Uhr morgens.
Die SA mobilisierte ihre Truppen und bezog vor allen jüdischen Geschäften Stellung.

Die Arisierung jüdischer Geschäfte
Der Boykott vom 1. April war der Beginn der Verdrängung der Juden aus dem wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben.
Während jüdische Geschäftsleute in den ersten Jahren vor allem durch Diskriminierungen und Verleumdungen aller Art bedrängt wurden, sahen sie sich ab 1938 einer Flut von Gesetzen und Verordnungen ausgesetzt, die ihre wirtschaftliche Existenz zerstörten. Am 26. April 1938 trat die "Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden" in Kraft. Danach war jeder Jude und nichtjüdische Ehegatte von Juden verpflichtet, alles Vermögen im In- und Ausland, soweit es mehr als 5.000 Mark betrug, anzumelden.
In der Pogromnacht vom 9./10. November 1938 wurden nicht nur viele Synagogen geschändet und in Brand gesetzt, sondern auch unzählige jüdische Geschäfte geplündert und verwüstet.
Zusätzlich wurden alle Juden zu einer Sühneleistung in Höhe von 1 Milliarde Mark für die entstandenen Schäden herangezogen. Obendrein mussten sie alle privaten Schadensfälle aus eigener Tasche begleichen.
Als die Situation immer schwieriger wurde, musste Julius Poppert auch sein letztes Geschäft an seinen nicht-jüdischen Neffen verkaufen.

Julius Popperts Freitot
Nach dem Verlust seiner Geschäfte zog Julius Poppert in eine Wohnung am Sand 30 in Harburg.
Viele seiner Schicksalsgefährten lebten inzwischen nicht mehr in seiner Nachbarschaft; sie waren entweder den Weg ins Exil gegangen oder aus Not und Verzweiflung in ein Judenhaus in der Hamburger Innenstadt gezogen und von dort aus ab Oktober 1941 in sieben großen Transporten in den Osten deportiert worden.
Am 28. August 1942 nahm Julius Poppert sich das Leben, nachdem er am Morgen von einem Nachbarn, dem Inhaber der Gastwirtschaft Wübbe, in übelster Form beschimpft worden war.
Er gehört zu den 319 Hamburger Juden, die aus Verzweiflung "freiwillig" aus dem Leben schieden. Die Polizei schickte dann jeweils einen Beamten an den "Tatort", der Ehegatten, Vermieter oder Nachbarn nach möglichen Anlässen befragte und ein Protokoll aufsetzte. In der Spalte für mutmaßliche Gründe findet sich ab Herbst 1941 zumeist ohne weiteren Kommentar die Eintragung "Deportationsbefehl".
Dann ließ der Beamte die Leiche routinemäßig ins Hafenkrankenhaus überführen, wo ein Autopsiebericht geschrieben und der Totenschein ausgestellt wurde. Die Wohnung wurde abschließend versiegelt. Alles Weitere regelte die Hamburger Oberfinanzbehörde.

Quelle: Initiative Gedenken in Harburg - Klaus Möller


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