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Augustin Speer wurde am 20. Januar 1899 in Unterammergau geboren. Bei seiner Verhaftung wohnte der Zeuge Jehovas und Vater von vier Kindern im Alter von 16, 14, 11 und 8 Jahren in Schlattan/Partenkirchen.
Zur Vorgeschichte Am 12. 12.1936 wurden im Deutschen Reich Flugblätter mit der Überschrift Resolution und der Unterschrift Mitteleuropäischer Kongress der Zeugen Jehovas Luzern verteilt. Das Bezirksamt Garmisch überprüfte, wer solche Flugblätter erhalten hatte und ließ wegen des Verdachts der Anhängerschaft und Betätigung für die Bibelforscher Hausdurchsuchungen vornehmen. Dabei wurde bei August Speer und bei Josef Kainberger (geb. 16.02.1881) aus Garmisch-Partenkirchen belastendes Material entdeckt. Sie wurden verhaftet, aber wohl nach einiger Zeit wieder frei gelassen. Ein Jahr später, am 14. Januar 1938, wurde Augustin Speer von einer Frau wegen Mitgliedschaft bei den Ernsten Bibelforschern Verweigerung des Fahneneides Schimpfens über die Reichsregierung angezeigt. Außerdem warf sie ihm vor, Beziehungen zu Gleichgesinnten nach Chemnitz und Peissenberg zu haben. Die Denunziantin sah in Speer einen Staatsfeind, der vernichtet werden muß. Nur vier Tag nach dieser Anzeige am 18. Januar 1938 wurde Speer ohne richterlichen Haftbefehl in Haft genommen und erkennungsdienstlich behandelt. Am 19. Januar 1938 traf der auf sieben Tage begrenzte Schutzhaftbefehl ein, der Speer noch am gleichen Tag ausgehändigt wurde. Gleichzeitig wurde er bis auf weiteres verlängert. Am 20. Januar 1938 gab Speer zu Protokoll, daß er den Fahneneid aus Glaubensüberzeugung verweigert habe, in der letzten Zeit keinen Kontakt zu Gleichgesinnten und von 1924 bis Sommer 1933 oder 1934 keinen Kontakt zur Internationalen Bibelforscher Vereinigung hatte. Am 24. Januar 1938 bestätigte die Gestapo München den Schutzhaftbefehl. Speer wurde dann am 31. Januar 1938 zur Gestapo nach München überstellt und von dort aus nach weiterer Klärung seiner Beziehungen nach Chemnitz und Peißenberg in das KZ Dachau eingewiesen.
Die vier Kinder Speers wurden durch das Bezirksamt Garmisch mit Wirkung vom 2. März 1938 in Familienerziehung gegeben. Am 17. März 1938 begann vor dem Sondergericht München das Verfahren gegen Speer wegen illegaler Betätigung für die verbotene IBV. Speer wurde am gleichen Tag zum weiteren Vollzug der Schutzhaft in das Strafgefängnis München eingeliefert. Am 14. Juli 1938 wurde dieses Verfahren aufgrund des Straffreiheitsgesetzes vom 30.4.1938 eingestellt. Das Verfahren wegen Verweigerung des Fahneneides wurde abgetrennt und dem Militärgericht der Gebirgsbrigade München übertragen. Die Militärrichter verurteilten Speer zu drei Wochen verschärftem Arrest.
Statt in die Arrestzelle der Gebirgsjäger wurde Speer aber schon am 20. Juli 1938 in das KZ Dachau gebracht zugewiesen gemäß dortigem Antrag von Garmisch-Partenkirchner Behörden. Am 27. September 1939 wurde er dann in das KZ Mauthausen überstellt. Nach Dachau kam er am 28. Februar 1940 zurück. Den Angehörigen teilte der KZ-Kommandant vier Wochen später kaltschnäuzig mit, Speer sei am 26. März 1940 an Herzschwäche gestorben.
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