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Dr. Robert Nußbaum aus Minden war 1937 von zwei Ärztekollegen nach anonymen Anschuldigungen wegen Beleidigung verklagt und zu Geldbußen verurteilt worden. In der Revision wurde die Geldstrafe in eine Gefängnisstrafe umgewandelt. Zugleich wurde Nußbaum nun angeblicher Rassenschande bezichtigt und zu 3 Jahren Zuchthaus verurteilt. Nach Verbüßung der Strafe im Februar 1941 wurde der Mediziner ohne weitere Anschuldigungen in das Konzentrationslager Sachsenhausen verbracht. Die Ehefrau, Dora Nußbaum, erhielt am 15. April 1941 eine amtliche Mitteilung, dass ihr Mann tot sei.
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