SS-Oberscharführer

* 03.03.1912 in Felsöderna

Beruf: Verkäufer

Ende der 1920er Jahre Mitglied in der Sozialdemokratischen Partei Österreichs und der Vaterländischen Front

Mitglied der NSDAP
Mitglied der SS

Ende November 1938 Anstellung bei der Zentralstelle für jüdische Auswanderung in Wien
Gemäß einem Schreiben des SD-Führers des SS-Oberabschnitts Donau vom 28. November 1938 war Weiszl zunächst zu einer sechsmonatigen Probedienstzeit von sechs Monaten hauptamtlich in den SD einberufen und der Zentralstelle zugeteilt worden, wo er bis Mitte 1939 im Innendienst tätig war.
(Er galt als einer der gefürchtetsten SS-Männer und soll bei den sogenannten Judenaushebungen auch einen Rohrstab eingesetzt haben).
In Wien war Weiszl ein Kollege des SS-Oberscharführers
Herbert Gerbing gewesen. Weiszl war mit besonderer Leidenschaft gegen Jüdinnen und Juden vorgegangen:
Er war der schrecklichste Ausheber und hat immer Fleißaufgaben gemacht, das heißt, er hat nicht nur diejenigen Juden aus der Wohnung ausgehoben, die ihm von der Zentralstelle bezeichnet wurden, sondern auch solche mitgenommen, die er unterwegs traf, oder die im gleichen Haus wohnten, wo er eine Aushebung durchzuführen hatte. Josef Weiszl zwang auch Menschen, die aufgrund der nationalsozialistischen Bestimmungen von der Vernichtung ausgenommen waren, wie etwa jüdische Ehepartner sogenannter "Mischehen", in das "Sammellager" mitzukommen.

Sommer 1939 Anstellung bei der Zentralstelle für jüdische Auswanderung in Prag

Mitte 1940 bis Ende 1941 Lagerführer im Wiener Umschulungslager Doppl
(Im Lager erhielt er aufgrund seiner Brutalität den Spitznamen „Bluthund“, neben der Misshandlung von Häftlingen mit einer Hundepeitsche bereicherte sich Weiszl auch an deren Eigentum).

Wie er seiner Frau stolz berichtete, wurde gleich nach seiner Ankunft in Doppl "das Essen für die Juden entsprechend gekürzt". Seiner Frau vertraute Weiszl an, dass er, abgesehen von der Buchhaltung und der Aufsicht über das "Judenlager" - keinerlei Verantwortung für den Betrieb in Doppl übernehmen wolle:

"Ich bin doch nicht auf den Kopf gefallen, mache hier irgend einen Schnitzer und lasse mir dann den Hosenboden aufreißen dafür."

Diese Einstellung hinderte Weiszl nicht daran, seine Position zu seinem persönlichen Vorteil zu nutzen. Wiederholt ließ er seiner Frau und anderen Verwandten größere Mengen von Lebensmitteln (Kartoffel, Geflügel, Äpfel etc.) zukommen, wobei zum Teil jüdische Lagerinsassen die Pakete zum nächstgelegenen Bahnhof transportierten mussten. Offenbar wusste sich Weiszl auch mit den Bauern der Umgebung gut zu stellen, denn er wurde auch von diesen mit Lebensmitteln versorgt.
Seiner Frau schrieb er:
"Also ich kann Dir nur sagen, ich habe mir die Leute hier schon eingebraten, damit wir zu Weihnachten etwas Anständiges zu futtern haben werden."

Unter Anspielung auf eine Verwandte, die offenbar wie er mit jüdischen Zwangsarbeitern zu tun hatte, schrieb Weiszl an seine Frau:
"Wie geht es Resi mit den Juden? Also, schön langsam werden wir in der Familie alle Judengeneräle! Bei mir hört es sich ja noch ganz schön an: Judenkaiser von Doppl! Aber bei der Resi? Habsburger Judenkaiserin? Hoffentlich ist sie von der Angelegenheit schon erlöst! Ich kann es ihr leicht nachfühlen, was das heißt, immer nur mit Juden arbeiten zu müssen."

Am 22. Oktober 1940 wurde im Tagesrapport vermerkt, dass fünf Juden, die zur Zahnbehandlung nach Lembach gesandt worden waren, dort trotz strengstens Verbots Einkäufe getätigt hatten. Weiszl verordnete hierauf für das ganze Lager eine vierwöchige Postsperre. Zwei Tage später hielt sich Brunner abermals im Lager auf und wandelte beim Morgenappell die Postsperre in eine einmalige Sonntagsarbeit um. Den fünf Schuldigen wurden vier Wochen Sonntagsarbeit und Postsperre auferlegt.

am 13. September 1941 teilte Weiszl seiner Ehefrau Pauline brieflich mit: wenige Tage zuvor waren "Herren von der Firma Manner & Comp., Schokoladefabrik, Wien" in Doppl gewesen und hatten die Fabrik wegen eines beabsichtigten Ankaufs besichtigt. In diesem privaten Schreiben deutete Weiszl auch auf den Zusammenhang zwischen dem Verkauf des Lagers durch die SS und dem Ende der jüdischen Auswanderung hin: Die Judenauswanderung aus dem Deutschen Reich sei ja abgeschlossen, nun könnten keine Juden mehr auswandern:
"Es bekommen alle Juden in Wien und im Reich überhaupt einen sechszackigen Stern auf den Rücken genäht und werden zu Aufräumungsarbeiten in den besetzten Gebieten verwendet."

am 23. September 1941 schrieb Weiszl aus Doppl an seine Frau:
"Liebes Goscherl!
Nun hat mir (Alois) Brunner zugesagt, dass ich dann auf 10 Tage außertourlich auf Erholung zum Robert (Walcher) fahren kann. Es wäre recht fein, wenn Du Dir dann auch ein paar Tage Urlaub herausschinden könntest. Wir könnten uns dann beim Robert herrlich erholen. Das Gut Sandhof, also wo jetzt der Robert sitzt, behält sich die Zentralstelle, und es soll ein Urlaubsheim für die Angestellten der Zentralstelle werden."

Ende September 1941 erwähnt Weiszl in einem Brief an seine Frau eine Buchkontrolle und die Überprüfung der Unterlagen betreffend Bürger-, Lohn- und Umsatzsteuer durch einen Revisor des Steueramts. Er berichtete, die Buchhaltung und die Steuerführung für das Geschäftsjahr 1941 seien in dem Bericht des Revisors als musterhaft gelobt worden. Wie Weiszl seiner Frau des Weiteren mitteilte, hatte Alois Brunner den SS-Mann Neubert beauftragt, genau zu kalkulieren, "was uns (die SS) die Pappe wirklich kostet". Nachdem Neubert eine völlig falsche Berechnung vorgelegt hatte, musste Weiszl alles nochmals durchrechnen, und zwar unter Berücksichtigung der Löhne, Krankenkassenbeiträge, Steuern, Umlagen und Spesen, des Holz- und Kohleverbrauchs, der Abnützung der Maschinen, sowie von Zu- und Abfuhrspesen, Porto, Telefon, Kanzleispesen, Reparaturen an den Maschinen etc. Diese neue Kalkulation ergab, dass der SS, die seit dem 1. Januar 1941 288 Tonnen erzeugt und verkauft hatte, 162 RM an Produktionskosten pro Tonne erwachsen waren und sie einen Verdienst von 16 RM pro Tonne - umgerechnet 800 RM Reinverdienst pro Monat - erwirtschaftet hatte, was auch mit dem tatsächlichen Kassenstand übereinstimmte. (Das Bankguthaben betrug zu diesem Zeitpunkt lediglich 1000 RM.) Weiszl berichtete seiner Frau, "die Herren" von Manner, mit denen er das gesamte Gelände besichtigt hatte, seien angesichts des von der SS geforderten Kaufpreises von 150.000 RM "schon ein bisschen misstrauisch" geworden.

Aussage von Adolf Volk nach 1945
von Oktober 1940 bis Anfang Februar 1941 im Lager Doppl:
Der unter dem Namen Bluthund bei uns im Lager bekannte Weiszl trieb uns niemals anders als mit der Hundepeitsche zur Arbeit an, ja selbst die Fieberkranken wurden von ihm mit der Peitsche aus den Betten geholt. Die Pakete, welche wir zu Weihnachten von zu Hause erhielten, wurden von Weiszl geöffnet, die guten Sachen wie Schnaps etc. von ihm entwendet, und nur die belanglosen Dinge wurden uns ausgefolgt"

August 1942 wechsel zur Reichszentrale nach Berlin

März 1943 erneut Tätigkeit im Zentralamt Prag
Weiszl, der bereits in Doppl ausreichend Erfahrungen gesammelt hatte, hatte offenbar auch im Protektorat Böhmen und Mähren mit einem ähnlichen Lager zu tun. Wie aus einem Brief an seine Frau vom 10. Mai 1943 hervorgeht, plante er für den nächsten Tag eine Fahrt auf das etwa 100 Kilometer von Prag entfernte Gut Linden (Lipá):
"Wir haben dort einen Transport mit Juden zum abholen. Ich weiß noch nicht, wie lange wir dort bleiben, aber ich glaube, 2 – 3 Tage wird es sich schon ziehen. Dort ist nämlich auch so ein Umschulungslager, wie in Doppl war, nur mit den Unterschied, dass dort heute noch ungefähr 300 Juden sind.

Anfang Juli 1943 versetzung nach Paris
(unter Alois Brunner an Judenrazzien beteiligt)

bis März 1944 Angehöriger der Lagermannschaft des Sammellagers Drancy
Weiszl war in Drancy für seine Grausamkeiten berüchtigt gewesen. Von Prügelstrafen, von Schlägen mit seinem Gewehrkolben, von Peitschenhieben und Folterungen wußten Zeugen vor Gericht zu erzählen. Als eine Frau von ihrer bevorstehenden Deportation erfuhr, schnitt sie sich die Schlagadern auf. Weiszl verweigerte ihr ärztliche Hilfe und zwang sie in den Waggon, wo sie auf der Fahrt nach Auschwitz starb.

November 1944 erneut Tätigkeit im Zentralamt Prag

am 05. Mai 1945 Flucht gemeinsam mit weiteren Angehörigen des Zentralamts nach Österreich

August 1945 in Wien festgenommen

1947 an die französischen Behörden ausgeliefert

am 08. Februar 1949 vom Militärgerichtshof in Paris wegen Anstiftung und Beihilfe zum Mord sowie Freiheitsberaubung zu lebenslanger Haft verurteilt

Nach einer Reduktion der Strafe 1952 auf 20 Jahre Haft, erfolgte im Dezember 1955 seine Entlassung nach Österreich. Obwohl ihn das Pariser Gericht nur wegen seiner in Frankreich verübten Verbrechen verurteilt hatte, zog die österreichische Staatsanwaltschaft den "schrecklichsten SS-Ausheber" Wiens nicht zur Verantwortung. Im Mai 1956 beschloß die Justiz, Josef Weiszl nicht weiter zu verfolgen, da er bereits im Ausland verurteilt worden war.

Weiszl wurde in Österreich als Spätheimkehrer anerkannt und erhielt Heimkehrerfürsorge

2122/J XXI.GP
Eingelangt am: 15.03.2001
ANFRAGE
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundeskanzler
betreffend die Regierungsvorlage zu einem Kriegsgefangenen Entschädigungsgesetz (Budgetbegleitgesetz 2001 Art. 70)
Ist es richtig, dass der Mitarbeiter des Stabes Eichmann Josef Weiszl, der direkt an "Judenaushebungen" in Wien, Prag, Paris und Lyon beteiligt gewesen war und sich dabei schwerer Misshandlungen schuldig gemacht hatte, deswegen in Frankreich zu lebenslanger Haft verurteilt worden war, nach seiner Begnadigung und Rückkehr nach Österreich seitens des Bundeskanzleramtes mitgeteilt wurde, dass er unter die Bestimmungen der Spätheimkehrer falle und in der Folge auch von der Heimkehrer - Fürsorge erfasst wurde?
Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am
15. März 2001 unter der Nr. 2122/J an mich eine schriftliche parlamentarische

Anfrage betreffend Regierungsvorlage zu einem Kriegsgefangenen - Entschädigungsgesetz (Bundesbegleitgesetz 2001, Art. 70) gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Aufgrund der dem Bundeskanzleramt zur Verfügung stehenden Unterlagen konnten
innerhalb der für die Beantwortung der gegenständlichen Anfrage vorgegebenen Zeit keine Anhaltspunkte dafür gefunden werden, daß das Bundeskanzleramt seinerzeit Herrn Josef Weiszl nach seiner Begnadigung und Rückkehr nach Österreich mitgeteilt hat, daß er unter die Bestimmungen der Spätheimkehrer falle. Nur der Vollständigkeit halber darf festgehalten werden, daß die Vollziehung des Bundesgesetzes über finanzielle Hilfeleistungen an Spätheimkehrer BGBl. Nr. 128/1958 in die Zuständigkeit des Bundesministers für soziale Verwaltung im Einvernehmen mit den Bundesministern für Finanzen, für Inneres und für Justiz fiel.

Gerichtsverfahren nach 1945
LG Wien Vg 8e Vr 871/55
LG Wien Vg 7c Vr 658/46