SS-Gruppenführer

(NSDAP Mitgliedsnummer 489.101)
(SS-Mitglieds-Nr. 9.831)

Beförderung zum SS-Sturmführer: 20.07.1931
Beförderung zum SS-Obersturmführer:
Beförderung zum SS-Hauptsturmführer:
Beförderung zum SS-Sturmbannführer: 04.07.1931
Beförderung zum SS-Obersturmbannführer:
Beförderung zum SS-Standartenführer: 08.10.1931
Beförderung zum SS-Oberführer: 06.12.1932
Beförderung zum SS-Brigadeführer: 15.12.1933
Beförderung zum SS-Gruppenführer: 11.07.1934

bis 1933 Abschnittsführer des SS-Abschnittes XII, dann Oberabschnittsführer des SS-Oberabschnittes Nordost in Königsberg, später des SS-Oberabschnittes Südost in Breslau (Wroclaw)
1941 höherer SS- und Polizeiführer in Breslau, später Rußland-Mitte
1943 von Himmler zum Chef der Bandenkampfverbände ernannt
Oktober 1943 bis August 1944 kommandierender General des Raumes Warschau
übernahm den Auftrag, Warschau dem Erdboden gleichzumachen, und führte diesen Auftrag der völligen Zerstörung und der Vernichtung bis zum Einmarsch der sowjetischen Truppen durch.

nach 1945
1951 zu zehn Jahren Sonderarbeit verurteilt; das Urteil wurde aufgehoben und B. aus der Haft entlassen
1960 wegen Mordes aus dem Jahre 1934 (Röhm-Affäre) angeklagt und 1961 zu viereinhalb Jahren und 1962 vom Nürnberger Schwurgericht zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt.

18.07.1940

In Begleitung des Leiters des Landwirtschaftsamtes, SS-Obersturmbannführer Müller u. des stellvertretenden Befehlshabers des SD, Oberabschnitt Süd-Ost, SS-Obersturmbannführer Otto Somann besichtigt der Höhere SS- und Polizeiführer in Breslau, SS-Gruppenführer Erich von dem Bach-Zelewski das Konzentrationslager Auschwitz. Er wird von der Lagerleitung über die Umstände der Flucht des Häftlings Tadeusz Wiejowski und dem angeblichen Versuch eines Einbruchs ins Lager zur Befreiung von Häftlingen in Kenntnis gesetzt. Er ordnet als Sofortmaßnahme an:
Sofortige Erschießung der Zivilpersonen, die in Verbindung zu bringen sind mit der Flucht von Tadeusz Wiejowski, Erschießung aller Männer, die auf dem mit Stacheldraht umzäunten Lagergebiet angetroffen werden, ferner eine Räumungsaktion zur Säuberung der gesamten Lagerumgebung im Umkreis von fünf Kilometern, unter Beteiligung der Polizei und des SD, von allen verdächtigen und arbeitsscheuen Elementen. Dies schafft einen Vorwand zur weiteren Aussiedlung der umliegenden Bevölkerung.