SS-Hauptsturmführer u. NS Jurist

* 12.01.1912 in Leipzig

01.11.1933
Eintritt in die SS (Mitglieds Nu. 210 397)

NSDAP Mitglieds Nu. 12 01 1912

vor 1945 Richter am SS- und Polizeigericht in Krakau (Krakow)
nach 1945 Ministerialrat- und Referatsleiter in der U. -Abteilung IIB des Bundesschatzministeriums

am 1. Dezember 1969 wurde Hans Lauffs zum Vorsitzender des Aufsichtsrates der PRAKLA gewählt

SS-Obersturmführer Lasarzik Otto

Strafverfahren vor dem SS-Gericht
Am 26. Juni 1943 kam es zu einer Strafsache gegen Lasarzik vor dem SS- und Polizeigericht VI in Krakau. Die Verhandlung führte der Vorsitzende SS-Hauptsturmführer und SS-Richter Hans Lauffs. Lasarzik wurde beschuldigt, bald nach seinem Dienstantritt in Rachow „unerlaubten Geschlechtsverkehr“ mit einer polnischen Köchin, die in einer Gaststätte in Annopol arbeitete, aufgenommen zu haben. Seine Bemühungen, seine Familie nach Polen kommen zu lassen, scheiterten deshalb, weil seine Frau die Landwirtschaft fortführen sollte. Lauffs gestand dem Angeklagten zu, dass der Angeklagte sich in einer „sexuellen Notlage befunden hat“. Für den Angeklagten hatte Lauffs aber auch weitere strafmildernde Umstände angeführt: „Der Angeklagte ist in Bandenkreisen als gefürchteter Gegner bekannt… Das alles zeigt, dass es sich bei dem Angeklagten um einen SS-Führer handelt, der im allgemeinen in seiner Gesinnung und weltanschaulichen Ausrichtung als einwandfrei und vorbildlich bezeichnet werden kann.“

1. Frankfurter Auschwitz-Prozess

»Strafsache gegen Mulka u.a.«, 4 Ks 2/63
Landgericht Frankfurt am Main
146. Verhandlungstag, 26.3.1965

Vernehmung des Zeugen Hans Lauffs

Vorsitzender Richter:
Sind Sie damit einverstanden, daß ich Ihre Aussage auf ein Tonband nehme zum Zwecke der Stützung des Gedächtnisses des Gerichts?

Zeuge Hans Lauffs:
Jawohl.

Vorsitzender Richter:
Ist es richtig, Herr Zeuge, daß Sie im Range eines SS-Hauptsturmführers an verschiedenen SS-Polizeigerichten tätig waren?

Zeuge Hans Lauffs:
Jawohl.

Vorsitzender Richter:
In welcher Eigenschaft waren Sie da tätig?

Zeuge Hans Lauffs:
Ich war Richter.

Vorsitzender Richter:
Und zwar sollen Sie vom 15.11.43 bis zum Kriegsende die Zweigstelle des SS- und Polizeigerichts Krakau in Lublin geleitet haben.

Zeuge Hans Lauffs:
Bis Kriegsende, bis zum Fall von Lublin. Das war wohl im Juli, Ende Juli 44.

Vorsitzender Richter:
Ist es richtig, daß dort eine Anordnung des Hauptamtes SS-Gericht bestand, wonach Befehle, die die Begehung eines Verbrechens oder Vergehens verlangten, nichtig seien und daher nicht zu befolgen waren?

Zeuge Hans Lauffs:
So eine Anordnung lag vor und wurde auch in den Mitteilungsblättern meines Wissens mehrfach veröffentlicht.

Vorsitzender Richter:
Also an sich ist es doch so, daß eine solche Anordnung gar nicht nötig gewesen wäre, denn das steht im Strafgesetzbuch drin, nicht, im § 47.

Zeuge Hans Lauffs:
Das steht im Gesetz, ja. Diese Sachen waren ja auch zur Unterrichtung der Truppe gedacht, die nun die Gesetze nicht so kannte, und sollten eben dort bekanntgemacht werden.

Vorsitzender Richter:
Also Sie können sich darauf entsinnen, daß eine solche Anordnung sogar in den Mitteilungsblättern der SS gestanden hat?

Zeuge Hans Lauffs:
Ich glaube, ja.

Vorsitzender Richter:
Sie glauben es. Nun, ist denn auch nach dieser Anordnung verfahren worden? Also ich will sagen, es gab ja manche Anordnungen, wie wir hier feststellen mußten, die auf dem Papier standen, die aber in Wirklichkeit gar nicht befolgt worden sind.

Zeuge Hans Lauffs:
Ob immer danach verfahren worden ist, weiß ich nicht. Ich habe danach verfahren als Richter.

Vorsitzender Richter:
Wir hatten gestern einen Zeugen hier, der die Auffassung vertrat, daß zum Beispiel der Befehl, Frauen und Kinder zu erschießen, kein Befehl sei, dem nach § 47 des Militärstrafgesetzbuches1 ausgewichen werden konnte. Nun würde es mich interessieren, wie man den Begriff Verbrechen damals auslegte, ob ein solcher Befehl unter dem Gesichtspunkt des § 47 des Militärstrafgesetzbuchs zu befolgen war oder nicht.

Zeuge Hans Lauffs:
Ich habe derartige Fälle in meiner Praxis nie zu Gesicht bekommen.

Vorsitzender Richter:
Nie zu Gesicht bekommen.

Zeuge Hans Lauffs:
Nein.

Vorsitzender Richter:
Nun, Herr Zeuge, haben Sie einmal einen Tatbericht gelesen, oder können Sie sich auf einen solchen Tatbericht entsinnen, der eine Befehlsverweigerung überhaupt generell zum Inhalt hatte?

Zeuge Hans Lauffs:
Eine Befehlsverweigerung ganz allgemeiner Art?

Vorsitzender Richter:
Ja, ganz allgemein.

Zeuge Hans Lauffs:
Eine Gehorsamsverweigerung?

Vorsitzender Richter:
Ja.

Zeuge Hans Lauffs:
Sicherlich, Gehorsamsverweigerung gab es schon mal, daß einer nicht [unverständlich] ziehen wollte oder daß einer irgend... Das gab es schon, aber

Vorsitzender Richter [unterbricht]:
Also ganz im allgemeinen Sinn?

Zeuge Hans Lauffs:
In ganz allgemeiner Form.

Vorsitzender Richter:
Und nun komme ich auf den engeren, speziellen Sinn, nämlich eine Befehlsverweigerung wegen solcher Befehle, die die Erschießung oder die Vernichtung von irgendwelchen Zivilisten zum Inhalt hatten.

Zeuge Hans Lauffs:
Einen solchen Befehl habe ich nie gelesen, und eine Befehlsverweigerung habe ich auch nicht gesehen. Aber eigentlich konnten wir die auch nicht sehen, denn solche Dinge wurden ja offensichtlich... Mir ist kein Fall bekannt, auch in dem bisherigen Verfahren, daß ein SS-Gericht eine solche Gehorsamsverweigerung bekommen hätte. Und ich glaube, wir gehörten überhaupt nicht in den Kreis dieser Geheimnisträger, möchte ich sagen. Wir waren auf diese Dinge gar nicht vereidigt. Ich habe nie dergleichen gehört und auch keinen Fall in der Praxis erlebt.

Vorsitzender Richter:
Herr Zeuge, Sie haben eben gesagt: »Solche Fälle sind mir nicht vorgekommen, sie konnten mir auch gar nicht vorliegen.« Warum konnten Sie Ihnen nicht vorgelegt werden?

Zeuge Hans Lauffs:
Ich schließe es daraus, daß die Betreffenden – oder wie sagt man das hinterher – gar nicht darüber Tatberichte oder was an SS-Gerichte erstellen durften, weil sie ja Geheimnisträger besonderer Art offenbar waren.

Vorsitzender Richter:
Und was wäre denn dann mit solchen Leuten geschehen?

Zeuge Hans Lauffs:
Wenn ein solcher Befehl, also ein solcher Tatbericht gekommen wäre, hätte ich wahrscheinlich dem Hauptamt berichtet, würde ich sagen.

Vorsitzender Richter:
Ja, ich will das jetzt nicht wissen, denn Sie sagten ja: »Ich habe keinen Befehl bekommen.«

Zeuge Hans Lauffs:
Ich habe keinen bekommen, ja.

Vorsitzender Richter:
Aber wissen Sie, was mit den Soldaten oder mit den SS-Führern geschehen ist, die sich geweigert haben, sich zum Beispiel an Exekutionen oder Judenermordungen zu beteiligen?

Zeuge Hans Lauffs:
Das weiß ich nicht. Ich habe mal in ähnlichen Verfahren wie hier gehört, die wären versetzt worden zu einer anderen Truppe. Aber das ist alles aus den letzten Jahren irgendwie mir bekanntgeworden. Seinerzeit habe ich nichts dergleichen erfahren.

Vorsitzender Richter:
Noch eine Frage des Gerichts? Bitte schön.

Ergänzungsrichter Hummerich:
Als Sie in Lublin waren, wie viele SS-Führer und SS-Männer unterstanden Ihrer Gerichtsbarkeit?

Zeuge Hans Lauffs:
Das weiß ich nicht zahlenmäßig.

Ergänzungsrichter Hummerich:
Und wie viele Einheiten?

Zeuge Hans Lauffs:
Jedenfalls die Lager unterstanden mir nicht. Die waren an das SS- und Polizeigericht Kassel [unverständlich]

Ergänzungsrichter Hummerich:
Also die Lager bei Lublin, also Majdanek und ähnliche, die unterstanden Ihnen nicht?

Zeuge Hans Lauffs:
Nein.

Ergänzungsrichter Hummerich:
Was unterstand Ihnen denn? Ersatztruppe, Ersatzeinheiten?

Zeuge Hans Lauffs [unterbricht]:
Die Truppenverbände, jawohl.

Ergänzungsrichter Hummerich:
Polizeieinheiten auch?

Zeuge Hans Lauffs:
Jawohl.

Ergänzungsrichter Hummerich:
Unterstand Ihnen denn? Feldtruppe, Ersatztruppe?

Zeuge Hans Lauffs [unterbricht]:
Die Truppenverbände, ja.

Ergänzungsrichter Hummerich:
Ersatzeinheiten?

Zeuge Hans Lauffs:
Jawohl.

Ergänzungsrichter Hummerich:
Polizeieinheiten auch?

Zeuge Hans Lauffs:
Jawohl. Soweit sie dort im – ja.

Ergänzungsrichter Hummerich:
Waren das auch Einheiten, die irgendwelche sogenannten Säuberungsaufgaben hatten?

Zeuge Hans Lauffs:
Weiß ich nicht

Ergänzungsrichter Hummerich [unterbricht]:
Partisanenbekämpfung oder ähnliches?

Zeuge Hans Lauffs:
Partisanenbekämpfung, jawohl, das glaube ich schon.

Ergänzungsrichter Hummerich:
Aber jedenfalls die Lagerbesatzung unterstand Ihnen nicht?

Zeuge Hans Lauffs:
Lager nicht, nein.

Ergänzungsrichter Hummerich:
Die gehörten nicht zu Ihrem Bereich?

Zeuge Hans Lauffs:
Es war ein eigenes, ein zbV-Gericht.

Ergänzungsrichter Hummerich:
Ja, die gehörten zum zbV-Gericht. Also konnten Sie davon schon gar nichts kriegen.

Zeuge Hans Lauffs:
Nein.

Ergänzungsrichter Hummerich:
In welcher Dienststellung waren Sie denn vor Lublin?

Zeuge Hans Lauffs:
Meinen Sie dienstgradmäßig oder an welchem Ort?

Ergänzungsrichter Hummerich:
Nein, dienststellungsmäßig.

Zeuge Hans Lauffs:
Vor Lublin war ich in Salzburg auch Richter.

Ergänzungsrichter Hummerich:
Bei dem dortigen SS- und Polizeigericht?

Zeuge Hans Lauffs:
Ja.

Ergänzungsrichter Hummerich:
Also auch wieder für die Ersatzeinheiten in erster Linie und für die dortige Polizei?

Zeuge Hans Lauffs:
Ja. Jawohl.

Ergänzungsrichter Hummerich:
Und in irgendwelcher Stabsstellung bei der Truppe waren Sie nie?

Zeuge Hans Lauffs:
Nein.

Ergänzungsrichter Hummerich:
Danke schön.

Vorsitzender Richter:
Herr Staatsanwalt? Herr Rechtsanwalt Ormond? Herr Rechtsanwalt Raabe? Herr Rechtsanwalt Doktor Kaul? Die Verteidigung? Herr Rechtsanwalt Göllner.

Verteidiger Göllner:
Herr Zeuge, ist Ihnen als Leiter eines SS- und Polizeigerichts in Lublin bekanntgeworden ab 43, daß Himmler bestimmte Anweisungen gab in Fällen, in denen das Strafgesetzbuch oder das Militärstrafgesetzbuch Normalstrafen zum Gegenstand hatte – ich denke hier an den § 1752 –, grundsätzlich von den SS- und Polizeigerichten die Todesstrafe für diesen Fall verlangte?

Zeuge Hans Lauffs:
An einen derartigen Befehl kann ich mich nicht erinnern. Mir ist er jedenfalls nicht zu Gesicht gekommen. Aber ich weiß, daß der Reichsführer derlei Wünsche hatte. Inwieweit die Gerichte dem nachgekommen sind, weiß ich nicht.

Verteidiger Göllner:
Herr Zeuge, waren das Wünsche, oder waren das Reichsführerbefehle?

Zeuge Hans Lauffs:
Befehle.

Verteidiger Göllner:
Befehle, also nicht Wünsche?

Zeuge Hans Lauffs:
Das weiß ich nicht. Ich habe einen solchen Befehl nicht bekommen.

Verteidiger Göllner [unterbricht]:
Ist ein solcher Fall in Ihrem Distrikt vorgekommen?

Zeuge Hans Lauffs:
Nein.

Verteidiger Göllner:
Ich könnte könnte Ihnen hier zwei Witwen aus Frankfurt vorführen von Polizeiangehörigen, die wegen 175 erschossen worden sind.

Zeuge Hans Lauffs:
Nein, nicht bei mir. Auch nicht in Lublin.

Verteidiger Göllner:
Ist es Ihnen weiter bekannt, daß Himmler anordnete, daß jeglicher Geschlechtsverkehr von SS- und Polizeiangehörigen mit Polinnen oder Russinnen mit der Todesstrafe zu ahnden war?

Zeuge Hans Lauffs:
Nein.

Verteidiger Göllner:
Das wußten Sie nicht?

Zeuge Hans Lauffs:
Nein.

Verteidiger Göllner:
Herr Zeuge, ist das wirklich wahr, oder haben Sie das vergessen?

Zeuge Hans Lauffs:
Ich kann mich daran nicht erinnern. Aber ich weiß, daß wir wegen Ungehorsams geringfügige Gefängnisstrafen gegeben haben.

Vorsitzender Richter:
In solchen Fällen?

Zeuge Hans Lauffs:
In solchen Fällen, ja.

Verteidiger Göllner:
Danke.

Zeuge Hans Lauffs:
Es war der Verkehr mit Polinnen untersagt. Und wegen Ungehorsams, militärischem Ungehorsams, wurden in einigen Fällen Tatberichte eingereicht. Aber von den Strafen, die mir hier vorgehalten werden, ist mir nichts bekannt. Zumindest kann ich mich nicht daran erinnern.


Verteidiger Staiger:
Herr Zeuge, wenn ich Sie richtig verstanden habe, so haben Sie gesagt, daß Ihnen Fälle von Befehlsverweigerungen, und zwar wegen der Nichtbefolgung von Erschießungsbefehlen, nicht vorgelegt worden sind und nicht haben vorgelegt werden können, weil, so nehmen Sie an, es sich hierbei um Geheimnissachen gehandelt hätte. Sie sagten in dem Zusammenhang, wenn ich Sie richtig verstanden habe, wäre Ihnen ein solcher Fall vorgelegt worden, so hätten Sie nach Berlin berichten müssen.

Zeuge Hans Lauffs:
Nach München wahrscheinlich. Nach München, ja.

Verteidiger Staiger:
Nach München. Welcher Stelle hätten Sie da berichten müssen?

Zeuge Hans Lauffs:
Unserem Hauptamt SS-Gericht.

Verteidiger Staiger:
Herr Zeuge, wollen Sie damit sagen, daß in einem solchen Falle von Ihnen ein Gerichtsverfahren nicht ohne weiteres hätte durchgeführt werden können? [Pause] Sie haben vorhin gesagt: »Wäre mir ein solcher Tatbericht vorgelegt worden, so hätte ich nach München berichten müssen.«

Zeuge Hans Lauffs:
Ich hätte berichtet, aber ob ich hätte berichten müssen, also das weiß ich nicht. Ich hätte zumindest einen derart schwerwiegenden Fall meinem vorgesetzten Richter gemeldet, über das SS- und Polizeigericht Krakau nach München, das

Verteidiger Staiger [unterbricht]:
Und welches wäre der konkrete Grund dafür gewesen, daß Sie als Richter dann einen solchen Fall nicht hätten entscheiden können?

Zeuge Hans Lauffs:
Die Frage eben, die Sie vorhin angeschnitten haben, ob darin ein Verbrechen im Sinne von 46 oder 47, ja?

Vorsitzender Richter:
47.

Zeuge Hans Lauffs:
47, Absatz 2 vorliegt, hätte doch geprüft werden müssen.

Verteidiger Staiger:
Herr Zeuge, darf ich Sie dann fragen: Bestand damals auch bei Ihrem Gericht, wie bei allen SS- und Polizeigerichten, die einheitliche Auffassung, daß Erschießungen von Zivilpersonen nicht Verbrechen im Sinne des § 211 Strafgesetzbuch sind?

Vorsitzender Richter:
Wie war diese Frage, Herr Rechtsanwalt? Das muß ich noch mal wissen.

Verteidiger Staiger:
Bestand damals demnach bei Ihnen und bei allen anderen SS- und Polizeigerichten die Auffassung, daß Erschießungen, beispielsweise von Häftlingen oder Zivilpersonen, nicht ohne weiteres Verbrechen im Sinne des § 211 Strafgesetzbuch sind?

Zeuge Hans Lauffs:
Diese Auffassung bestand nicht.

Verteidiger Staiger:
Dann ist mir nicht ganz verständlich, Herr Zeuge, warum das Gericht in einem solchen Falle nicht hätte entscheiden können und weshalb ein solcher Bericht hätte erfolgen müssen an die vorgesetzte Dienststelle in München oder Berlin.

Zeuge Hans Lauffs:
Ich hätte einen derartigen Bericht

Nebenklagevertreter Kaul [unterbricht]:
Verzeihung, ich widerspreche der Frage. Der Zeuge hat nicht gesagt, daß eine Anfrage erfolgen mußte.

Zeuge Hans Lauffs:
Jawohl.

Nebenklagevertreter Kaul:
Sondern er hat ausdrücklich unterstrichen, daß es nicht der Fall war, daß es erfolgen mußte, sondern er hätte angefragt, wahrscheinlich, um eine einheitliche Rechtsprechung bezüglich des 47 zu bekommen.

Zeuge Hans Lauffs:
Jawohl.

Vorsitzender Richter:
Ich könnte mir auch vorstellen, daß er alleine schon deshalb angefragt hätte, weil ja der Befehl zu diesen Maßnahmen nicht von den einzelnen Leuten gegeben worden ist, sondern von oben herunter gekommen ist. Und deshalb hätte er wohl angefragt. Ich weiß es nicht.

Verteidiger Staiger:
Dann darf ich meine Frage dahin präzisieren, Herr Zeuge: Bestand eine allgemeine Anweisung, daß in solchen Fällen Geheimer Reichssachen das Einzelgericht nicht zu entscheiden und zu befinden hat, sondern die Dinge auf dem Dienstwege der vorgesetzten Behörde vorzulegen hat?

Zeuge Hans Lauffs:
An eine solche allgemeine Anweisung kann ich mich nicht erinnern.

Verteidiger Staiger:
Ich darf dann folgendes zusammenfassen, Herr Zeuge: In einem solchen Falle hätten Sie jedenfalls selbst nicht den Mut zu einer eigenen Entscheidung gehabt

Vorsitzender Richter [unterbricht]:
Moment

Verteidiger Staiger [unterbricht]:
Zu einer Entscheidung über die Frage, ob § 47 Militärstrafgesetzbuch anzuwenden ist oder nicht.

Vorsitzender Richter [unterbricht]:
Herr Rechtsanwalt Staiger

Staatsanwalt Kügler [unterbricht]:
Ich widerspreche.

Vorsitzender Richter:
Dieser Vorwurf ist meines Erachtens nicht gerechtfertigt, den Sie eben machen.

Zeuge Hans Lauffs:
Nein.

Vorsitzender Richter:
Der Zeuge hat gesagt: »Ich habe so einen Fall nicht erlebt.«

Zeuge Hans Lauffs:
Jawohl.

Vorsitzender Richter:
Und was er uns nun aussagt, sind alles hypothetische Erwägungen, was wohl gewesen wäre, wenn ein solcher Fall eingetreten wäre. Und da hat der Zeuge aus seiner heutigen Sicht gesagt: »Ich glaube, daß ich in einem solchen Fall einen Bericht gemacht hätte.« Nicht deshalb, weil er nicht den Mut gehabt hätte zu entscheiden oder nicht den Mut gehabt hätte, etwas zu tun, sondern weil er das damals nach der ganzen Situation für richtig befunden hätte. So habe ich den Zeugen jedenfalls verstanden.

Zeuge Hans Lauffs:
Jawohl. Außerdem haben wir ja bekanntlich nicht entschieden, sondern haben Vorschläge [+ unterbreitet]. Recht sprach ja in der Kriegsgerichtsbarkeit der Gerichtsherr. Und die Richter haben Vorschläge nur unterbreitet.

Vorsitzender Richter:
Moment, das Gericht hat keine Vorschläge unterbreitet, sondern das Gericht hat Urteile gesprochen. Und die Urteile mußten bestätigt werden vom Gerichtsherrn.

Zeuge Hans Lauffs [unterbricht]:
Und die wurden bestätigt oder abgelehnt, genauso, jawohl.

Vorsitzender Richter:
Noch eine Frage?

Verteidiger Staiger:
Danke, keine Frage.

Vorsitzender Richter:
Wollen wir erst mal bei der Verteidigung bleiben, ja?

Verteidiger Aschenauer:
Herr Zeuge, kennen Sie den Namen Doktor Reinecke?

Zeuge Hans Lauffs:
Ja.

Verteidiger Aschenauer:
Was war dieser Mann?

Zeuge Hans Lauffs:
Reinecke war Abteilungsleiter im Hauptamt SS-Gericht. Er hatte die Abteilung I, glaube ich.

Verteidiger Aschenauer:
Haben Sie im Jahre 1943 oder 44 Kenntnis erhalten von dem Urteil Täubner, das von dem Obersten SS-Gericht in München unter Vorsitz von Doktor Reinecke gefällt worden ist, in welchem der Führerbefehl zur Tötung der Juden im Osten als rechtsverbindlich angesehen wurde?3

Zeuge Hans Lauffs:
Nein.

Verteidiger Aschenauer:
Danke.

Verteidiger Staiger:
Ich habe noch eine Frage, Herr Vorsitzender.

Vorsitzender Richter:
Bitte schön.

Verteidiger Staiger:
Habe ich Sie richtig verstanden, Herr Zeuge, daß Fälle, die Befehlsverweigerungen gegen unrechtmäßige Erschießungsbefehle betreffen, überhaupt generell damals zu den ordentlichen SS- und Polizeigerichten nicht gekommen wären?

Zeuge Hans Lauffs:
Ich habe nur gesagt, daß mir nicht bekanntgeworden ist, daß solche Fälle einem Gericht vorgelegt worden sind.

Verteidiger Staiger:
Ich verstehe. Meine Frage geht dahin: Wissen Sie etwas darüber, ob in solchen Fällen besondere Gerichte eingerichtet waren?

Zeuge Hans Lauffs:
Nein.

Verteidiger Staiger:
Der Herr Ergänzungsrichter hat, soweit ich ihn richtig verstanden habe, vorhin von zbV-Gerichten gesprochen.

Sprecher (nicht identifiziert):
Der Zeuge.

Verteidiger Staiger:
Was sind das für Gerichte, Herr Zeuge?

Zeuge Hans Lauffs:
Das war ein Gericht, wo die KL-Fälle zusammengezogen wurden. Also kein besonderes Gericht, sondern ein ganz gewöhnliches, das aber für diese Dinge als örtlich zuständig erklärt worden ist durch Befehl.

Vorsitzender Richter:
Wenn Sie sich zum Beispiel an das Gericht des Rechtsanwalts Doktor Morgen erinnern, dann haben Sie ein solches zbV-Gericht.

Zeuge Hans Lauffs:
Ja.

Verteidiger Staiger:
Ist richtig. Doktor Morgen war ja eine besondere Untersuchungskommission zur Aufklärung eines ganz bestimmten Komplexes in Auschwitz selbst.

Vorsitzender Richter:
Er gehörte aber einem Gericht an. Und soviel ich weiß, haben sie sogar im Konzentrationslager Buchenwald den dortigen Kommandanten verurteilt.

Sprecher (nicht identifiziert):
Richtig.

Vorsitzender Richter:
Und das Urteil vollstrecken lassen, ja. Herr Rechtsanwalt Raabe, bitte schön.

Nebenklagevertreter Raabe:
Herr Boger, eine Frage. Sie sprachen gestern

Vorsitzender Richter [unterbricht]:
Moment, wir sind eben bei der Vernehmung des Zeugen.

Nebenklagevertreter Raabe:
Ich dachte, die sei beendet.

Vorsitzender Richter:
Nein, die ist nicht beendet, der Zeuge sitzt noch da. Bitte schön.

Verteidiger Eggert:
Herr Zeuge, sind Sie im Rahmen Ihrer damaligen Tätigkeit mit den Dingen, die hier interessieren, vielleicht dadurch in Berührung gekommen, daß Ihnen beispielsweise eine Strafsache vorgelegt wurde, in der ein SS-Mann seine Verschwiegenheitspflicht gebrochen hatte, indem er also berichtet hatte über derartige Erschießungen?

Zeuge Hans Lauffs:
Nein. Ich kann mich daran jedenfalls nicht erinnern.

Verteidiger Eggert:
Haben Sie damals von derartigen Erschießungen überhaupt etwas gehört?

Zeuge Hans Lauffs:
Als ich nach Lublin kam, im November 43, hörte ich, daß kurze Zeit vorher Erschießungen dort vorgefallen sein sollten. Und da habe ich auch einen Bericht ans Hauptamt gemacht.

Vorsitzender Richter:
Und da haben Sie einen Bericht darüber gemacht?

Zeuge Hans Lauffs:
Bericht, ja.

Vorsitzender Richter:
Wohin?

Zeuge Hans Lauffs:
Ans Hauptamt SS-Gericht.

Vorsitzender Richter:
Nach München?

Zeuge Hans Lauffs:
Nach München, über das SS- und Polizeigericht Krakau.

Verteidiger Eggert:
War das der einzige Fall, wo Sie von solchen Erschießungen gehört haben?

Zeuge Hans Lauffs:
Ja.

Verteidiger Eggert:
Danke.

Staatsanwalt Großmann:
Darf ich nur eine ganz kurze Frage zu den Personalien stellen, Herr Präsident? Welches Alter hat der Zeuge angegeben?

Vorsitzender Richter:
52.

Staatsanwalt Großmann:
Danke schön.

Zeuge Hans Lauffs:
53. Mein heutiges ist 53.

Vorsitzender Richter:
So, dann habe ich mich verhört.

Staatsanwalt Großmann:
Wann sind Sie geboren, Herr Zeuge?

Zeuge Hans Lauffs:
1912.

Staatsanwalt Großmann:
Wann bitte?

Zeuge Hans Lauffs:
Im Januar.

Staatsanwalt Großmann:
Danke schön.

Staatsanwalt Kügler:
Herr Zeuge, die Erschießungen, die Ihnen damals bekanntgeworden sind in Lublin, haben die in dem Konzentrationslager Lublin-Majdanek stattgefunden?


Zeuge Hans Lauffs:
Jawohl.

Staatsanwalt Kügler:
Können Sie sich noch erinnern, um welchen Personenkreis es sich gehandelt hat? Waren es Russen?

Zeuge Hans Lauffs:
Welchen Personenkreis?

Staatsanwalt Kügler:
Der Erschossenen.

Zeuge Hans Lauffs:
Ich weiß nicht. Ich habe damals gehört, das Lager wäre geräumt worden, weil ein Ausbruchsversuch – so wurde es jedenfalls seinerzeit dargestellt – zwischen Partisanen und Häftlingen da aufgedeckt worden ist oder sein soll. Das war aber, bevor ich hinkam. Und als ich das hörte, habe ich dann, wie ich schon erwähnte, einen Bericht über die Vorgänge ans Hauptamt gerichtet.

Staatsanwalt Kügler:
Sind im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit, die sich auf diesen Bericht bezog, Vernehmungen durchgeführt worden?

Zeuge Hans Lauffs:
Ich habe von dem Bericht dann später nichts mehr gehört. Dann kamen ja auch die Kriegsereignisse, einige Monate darauf schon der Fall von Lublin. Und ich habe von dem Bericht dann nichts mehr gehört.

Staatsanwalt Kügler:
Ich meine es so: Basiert der Bericht, den Sie gemacht haben, auf Zeugenvernehmungen?

Zeuge Hans Lauffs:
Nein.

Staatsanwalt Kügler:
Wie haben Sie das denn erfahren? Was war der Anlaß, diesen Bericht zu machen?

Zeuge Hans Lauffs:
Eine Meldung über das, was ich bei Dienstantritt da vorgefunden habe.

Staatsanwalt Kügler:
Was war das, Herr Zeuge?

Zeuge Hans Lauffs:
Das war, wie ich sagte, daß in Lublin bekannt war, daß im Lager Erschießungen vorgekommen sein sollen.

Staatsanwalt Kügler:
Ja, Herr Zeuge, ich wollte von Ihnen wissen: Wie haben Sie das erfahren? Was war der Anlaß für den Bericht? Ist jemand zu Ihnen gekommen und hat gesagt: »In dem Konzentrationslager Lublin finden Erschießungen statt«? Oder haben Sie das gesprächsweise gehört?

Zeuge Hans Lauffs:
Nein. Gesprächsweise habe ich das gehört.

Staatsanwalt Kügler:
Und das hat Sie veranlaßt, einen Bericht zu machen?

Zeuge Hans Lauffs:
Jawohl. Jawohl.

Staatsanwalt Kügler:
Und Sie haben den Gesprächspartner nicht vernommen in irgendeiner Form?

Zeuge Hans Lauffs:
Nein.

Staatsanwalt Kügler:
Können Sie sich noch erinnern, wer Ihnen das erzählt hat?

Zeuge Hans Lauffs:
Nein.

Staatsanwalt Kügler:
Haben Sie selbst einmal das Konzentrationslager Majdanek-Lublin damals besucht?

Zeuge Hans Lauffs:
Nein. Nein.

Staatsanwalt Kügler:
Danke.

Verteidiger Göllner:
Eine letzte Frage bitte, Herr Präsident. Herr Zeuge, Sie sind von der Nebenklage benannt worden, und zwar zum Schluß auch dafür, daß Sie als Leiter eines SS- und Polizeigerichts, wenn Ihnen ein Fall einer Befehlsverweigerung vorgelegt worden wäre, eine Verurteilung nicht ausgesprochen hätten. Trifft das in diesem weiten Rahmen zu?

Zeuge Hans Lauffs:
Eine Befehlsverweigerung dieser Art. Dieser Art. Also Juden, das... Ich glaube, daß ich keine Verurteilung ausgesprochen hätte. Aus subjektiven Gründen oder aus irgendwelchen. Aber das glaube ich sicher, daß ich keine Verurteilung ausgesprochen hätte.

Verteidiger Göllner:
Herr Zeuge, noch zwei Schlußfragen: Erinnern Sie sich noch, wie viele Urteile Sie insgesamt in Lublin gefällt haben?

Zeuge Hans Lauffs:
Das weiß ich nicht. Augenblick. Das waren sieben Monate vielleicht. Das kann ich nach 25 Jahren [+ nicht mehr sagen]. Ich möchte annehmen, vielleicht 100, 150 oder wieviel, ich weiß nicht.

Verteidiger Göllner:
Sind diese Urteile sämtlich bestätigt worden durch den Gerichtsherrn, oder waren hierbei auch Fälle, in denen Himmler die Exekution angeordnet hat?

Zeuge Hans Lauffs:
Nein, waren keine Exekutionen.

Verteidiger Göllner:
War keine dabei bei den etwa 100 Fällen, ja?

Zeuge Hans Lauffs:
Ja.

Vorsitzender Richter:
Klehr.

Angeklagter Klehr:
Herr Präsident, ich möchte betreffs des Mitteilungsblatts über den Befehl, daß ein Befehl, der ein Verbrechen vorsieht, nicht befolgt werden darf, eine Erklärung abgeben.

Vorsitzender Richter:
Ja.

Angeklagter Klehr:
Während meiner ganzen Wehrdienstzeit ist ein solcher Befehl weder uns vorgelesen worden oder auch bekanntgegeben worden und auch nicht ausgehängt worden.

Vorsitzender Richter:
Ja, Sie waren ja auch nicht bei der Polizei. Und auch nicht beim Gericht.

Angeklagter Klehr:
Ja, die Mitteilungsblätter sollen ja auch zu der SS ins Lager gekommen sein.

Vorsitzender Richter:
Vielleicht, ja.

Angeklagter Klehr:
Ja, ich meine, »vielleicht«, Herr Präsident, entschuldigen Sie mal. Wenn es auf sämtliche Stellen kommt, dann muß es doch an die Lagerkommandanten nach Auschwitz, nach Dachau auch gekommen sein, von diesem Befehl.

Vorsitzender Richter:
Sie sagen, es ist nicht hingekommen.

Angeklagter Klehr:
Nein, es ist

Vorsitzender Richter [unterbricht]:
Denn Sie haben doch keinen bekommen. Sie haben doch einen solchen Befehl nicht verlesen bekommen.

Angeklagter Klehr:
Ich war ja auch kein Einheitsführer, ich war ja nur ein Befehlsempfänger.

Vorsitzender Richter:
Sehen Sie.

Angeklagter Klehr:
Es kann ja möglich sein, daß der im Geheimfach geblieben ist und uns nicht bekanntgegeben wurde.

Vorsitzender Richter [unterbricht]:
Das wollte ich damit sagen.

Angeklagter Klehr:
Aber heute nimmt man uns und setzt uns aber diese Sachen vor: Es hat ein Befehl bestanden, daß man nicht den Befehl auszuführen brauchte, der ein Verbrechen begeht. Uns ist so ein Befehl nicht vorgelesen worden und auch nicht bekanntgegeben worden.
Ich als kleiner Mann, ich habe kein Militärstrafgesetzbuch 47 nicht gekannt, und ich habe auch von dem Befehl nichts gewußt. Ich habe nur gewußt, daß es dazumal stur heißt: »Du mußt den Befehl ausführen, wo du hingestellt wirst, an welcher Stelle, ist egal.« So hieß dazumal der Befehl von unseren Vorgesetzten.

Vorsitzender Richter:
Sonst sind keine Fragen mehr an den Zeugen?

Nebenklagevertreter Raabe:
Da könnte ich vielleicht die Frage stellen an den Angeklagten Boger, bevor der Zeuge entlassen wird: Herr Boger, welches Gericht war es, von dem Sie gestern sprachen, das den SS-Mann Pestek abgeurteilt hat?

Angeklagter Boger:
Breslau.

Nebenklagevertreter Raabe:
Breslau.

Angeklagter Boger:
Ja. War zuständig für Auschwitz mit der Nebenstelle Kattowitz.

Nebenklagevertreter Raabe:
War das ein allgemeines SS- und Polizeigericht?

Angeklagter Boger:
Ja. Ich glaube, es war Nummer XV. Ich kann es nicht mehr mit Sicherheit sagen.

Nebenklagevertreter Raabe:
Sind also doch Fälle von Konzentrationslagerangehörigen vor die normalen SS- und Polizeigerichte [+ gekommen]?

Angeklagter Boger:
Ja, das trifft nur für Auschwitz zu, und zwar in den Fällen, für die nicht die Zuständigkeit der Sonderkommission von Herrn Doktor Morgen gegeben war, die ja nach Kassel gehörte, wozu auch der Gerichtsherr, Herr Prinz zu Waldeck und Pyrmont wieder zuständig war.

Nebenklagevertreter Raabe:
Also Auschwitz unterstand der Nebenstelle Breslau des

Angeklagter Boger [unterbricht]:
Nein, dem SS- und Polizeigericht Breslau mit einer Nebenstelle in Kattowitz.

Nebenklagevertreter Raabe:
Aha. Entschuldigung.

Angeklagter Boger:
Ich glaube, der hier vernommene Zeuge Doktor Wiebeck war noch in letzter Zeit in Kattowitz auf der Nebenstelle tätig, wenn ich mich recht erinnere.

Nebenklagevertreter Raabe:
Herr Zeuge, Sie haben eben gehört, was der Angeklagte gesagt hat. Können Sie sich jetzt erinnern daran, daß insbesondere die SS-Angehörigen des Lagers Auschwitz nicht dem zbV-Gericht unterstanden, sondern dem SS- und Polizeigericht Kattowitz?

Zeuge Hans Lauffs:
Ja, das kann damit zusammenhängen, daß dieses Kasseler Gericht ja erst sehr spät gegründet worden ist. In den ersten Jahren, da war Breslau vielleicht zuständig. Ich weiß nicht, ab wann Kassel eingerichtet wurde. Aber ich weiß, daß ich, während ich in Lublin war, eine solche Anordnung gelesen habe. Und wir haben dann keine Fälle bekommen, ja.

Nebenklagevertreter Raabe:
Aha. Danke schön.

Zeuge Hans Lauffs:
Das kann in zeitlicher Abgrenzung sein.

Vorsitzender Richter:
Herr Zeuge, sind Sie bereit, das, was Sie gesagt haben, mit gutem Gewissen zu beschwören?

Zeuge Hans Lauffs:
Jawohl. Das kann ich beschwören.