* 03.04.1905 Wien

+ 01.02.1966 Wien

Österreichische Kinderschwester in der Kinderanstalt Am Spiegelgrund und Beteiligte an der nationalsozialistischen Kinder-Euthanasie.

Sie besaß einen sozialdemokratischen Hintergrund und war kein Mitglied einer NS-Organisation. Sie war allerdings von einem jüdischen Mann geschieden.
Sie hat zuerst am Karolinen-Kinderspital gearbeitet. Sie war dann von 1941 und 1945 zur Kinderanstalt Am Spiegelgrund gewechselt. Grund scheint das Naheverhältnis zu ihrem früheren Chef Erwin Jekelius gewesen zu sein, der sie auch in die Vorgänge in der Kinderklinik eingeweiht und zur Geheimhaltung verpflichtet hat.

Katschenka hatte Am Spiegelgrund als stellvertretende Oberschwester gearbeitet; die Leitung des Pflegedienstes hatte Oberschwester Clara Bertha inne, die Schwester des 1942 als Leiter des Steinhofs tätigen Psychiaters Hans Bertha. Aus dem Briefwechsel mit der Reichsarbeitsgemeinschaft (RAG) Heil- und Pflegeanstalten geht auch hervor, dass Ärzten und Schwestern der Kinderfachabteilung Sonderzahlungen für ihre Tätigkeiten gewährt wurden; so erhielt Gross 200 RM, die Oberschwester Bertha 150 RM und die Schwestern Katschenka, Gragolj (eig. Kraguly) und Dworschak jeweils 100 RM.

Katschenka hat sich auch in anderer Hinsicht als systemkonform erwiesen. Im März denunzierte sie den Polizisten Josef Milz, der dienstlich am Spiegelgrund zu tun hatte und sich deutlich kritisch gegenüber den Umgang mit den Patienten geäußert hatte. Er wurde daraufhin von der Gestapo verhaftet, nach dem Heimtückegesetz verurteilt und in das SS-Lager Danzig eingeliefert. Nach vier Monaten wurde er zur Frontbewährung entlassen, geriet in sowjetische Kriegsgefangenschaft und kehrte erst nach Ende des Zweiten Weltkriegs wieder nach Wien zurück.
Während des Volksgerichtsprozesses Wien gegen Ernst Illing, Marianne Türk und Margarethe Hübsch wurde auch die Krankenschwester Katschenka am 16. Juli 1946 als Zeugin gehört. Während der Verhandlung verwickelte sich Katschenka in Widersprüche und wurde noch im Gerichtshof festgenommen. In ihrer ersten Vernehmung am 27. Juli 1946 bekannte sie sich schuldig, an Todesbeschleunigungen an Kindern beteiligt gewesen zu sein; sie sagte auch aus, dass sie im Verfahren gegen Illing und Genossen falsch ausgesagt habe.

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Anna Katschenka als Beschuldigte vor dem Wiener Volksgericht 1948
Ich habe bei den Euthanasierungen nie das Bewußtsein gehabt, rechtswidrig zu handeln. Bei den Kindern, die der Euthanasie zugeführt wurden, handelte es sich immer um solche Fälle, bei denen keine Aussicht bestand, daß eine Besserung jemals eintrete, und sollten diesen Kindern nur unnötige Qualen verkürzt werden. Außer diesem rein menschlichen Standpunkt war mir einige Wochen nach meinem Eintritt bei Dr. Jekelius von diesem mitgeteilt worden, daß ein Geheimerlaß glaublich des Reichsinnenministeriums bestehe, wonach derartig unheilbar Kranke (u. zw. in Beziehung auf Kinder bis zu 16 Jahren) zu euthanasieren seien. Ich hielt diesen Erlaß für ebenso bindend wie ein öffentliches Gesetz und sah darin meine Rechtfertigung.

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Das Verfahren
gegen Anna Katschenka fand 1948 statt, endete mit einem Schuldspruch und der
Verurteilung zu acht Jahren schwerem Zuchthaus. Nach der Entlassung aus dem
Zuchthaus, nach nur drei Jahren, 1951, war Anna Katschenka im Wiener St. Anna
Kinderspital wieder als diplomierte Krankenschwester tätig.

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Katschenka starb 61-jährig in Wien an einer Lungenentzündung