SS-Hauptsturmführer

* 29. März 1914 in Vormholz
+ 22. April 1996

letzter bekannter Wohnort:
Bottrop

SS Mitglieds Nu. 422 330

Besuch der Volksschule und des Gymnasium

Lehre als Bergmann bei der Hibernia-Bergwerks AG

1933 - 1935
Mitglied Hitler-Jugend

1934 bis 1935
Ausbildung zum Kaufmann

1935 - 1938
Dienst in der Wehrmacht

1938
Kriminalkommissar-Anwärter bei der Kriminalpolizei in Recklinghausen

1939
Wehrmacht

Besuch der Führerschule der Sipo und des SD in Berlin-Charlottenburg

Ende 1939
als Kriminalkommissar in die SS übernommen

ab 1940
Angehöriger des Sicherheitsdienstes (SD)

1943-1944
Leiter der Staatspolizeistelle bei der Gestapo
Marseille
(Nach der Kapitulation Frankreichs vor der Wehrmacht gehörte Marseille zunächst zur Zone libre, die unter Verwaltung des Vichy-Regimes stand. Im Januar und Februar 1943 wurde nach Himmlers Anweisung ein Großteil der historischen Altstadt (Vieux Port) von deutschen Truppen und der SS unter Beteiligung von Rolf Mühler und Günter Hellwing gesprengt. 27.000 Einwohner wurden aus der Altstadt, die den Nazis als eine Brutstätte der Résistance galt, zwangsumgesiedelt (Himmler hatte 100.000 Deportierte verlangt). 1.640 Bewohner der Stadt, darunter etwa 800 Juden, wurden als „unerwünschte und antisoziale Elemente“ festgesetzt und später ins Reichsgebiet bzw. nach Polen deportiert.
Zerstört wurden bei der Sprengung der Altstadt 1924 Gebäude. Ein Teil der Täter wurde 1954 in den Prozessen gegen Mühler u. a. sowie gegen Carl Oberg u. a. wegen dieser Kriegsverbrechen angeklagt, etliche wurden in Abwesenheit zum Tod verurteilt, ohne dass die französische Justiz ihrer habhaft werden konnte: Die Bundesrepublik lieferte sie nicht aus und klagte sie selbst nicht an. So wurde das Kriegsverbrechen der Altstadtvernichtung nie gesühnt.)

1944
Leiter der Kriminalpolizei in Bottrop

1947
die Staatsanwaltschaft in Essen nimmt erstmals Ermittlungen gegen ihn auf, weil er am Ende des Krieges einen deutschen Maurer erschossen hatte. Diese Ermittlungen wurden im Mai 1949 ohne Folgen für ihn eingestellt.

28.02.1949
wegen Anstiftung zum Totschlag durch das Militärgericht in Iserlohn rechtskräftig zu zwei Jahren Haft verurteilt, die er auch absitzen musste. Seine Verurteilung führte zu einem Eintrag in das Strafregister beim Oberstaatsanwalt in Essen.

1950
Mitglied der SPD in Bottrop

Ende 1952 / Anfang 1953
Bewerbung bei der Stadtpolizei Gelsenkirchen um Wiederaufnahme in die Kriminalpolizei. Dieses Verfahren zog sich von Januar 1953 bis zum 24. November 1953 hin. Danach konnte er wieder als Kriminalkommissar arbeiten.
(Da er als vorbestraft galt, hätte er nach der Rechtslage, Artikel 131 des Grundgesetzes, nicht Beamter werden dürfen)
(Für ehemaligen Gestapo-Mitarbeiter war die rechtliche Lage bezüglich einer Wiederbeschäftigung im öffentlichen Dienst wie etwa bei der Polizei zunächst klar. Waren sie von den Spruchkammern als Hauptschuldige oder Belastete eingestuft worden, war ihnen eine Wiederbeschäftigung im öffentlichen Dienst verwehrt. Für alle Minderbelasteten und Mitläufer gab es dagegen keine Berufsbeschränkungen. Sie konnten sich regulär bewerben, hatten allerdings auch als ehemalige Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst kein automatisches Recht auf Wiedereinstellung.)

1953
Mitglied der Gewerkschaft der Polizei

1953 - 1959
Stadtrat in Bottrop

01.02.1954
vom Militärgericht in Marseille zum Tod verurteilt (Urteil keine Folgen für Hellwing)

1955 - 1956
stellvertretender Stadtverbandsvorsitzender der SPD Bottrop

1956
Über seinen Anwalt hatte er seinen Eintrag im Strafregister löschen lassen. Inzwischen war jedoch die Fachabteilung der Polizei in der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr auf ihn aufmerksam geworden und hatte eine Warnung vor ihm abgegeben. Trotzdem war er ohne Einspruch des sozialdemokratischen Innenministers Hubert Biernat zum Kriminalhauptkommissar befördert worden.

1957 - 1958
nachgerückt in der 03. Wahlperiode am 29.10.1957
nachgerückt in der 04. Wahlperiode am 04.10.1961

1958 - 1961
Mitglied im Rat der Stadt Bottrop

1958
zum Leiter der Kriminalpolizei in Mülheim ernannt

1959
der Oberstaatsanwalt in Essen nimmt erneut die Ermittlungen wegen der Erschießung der fünf Russen auf, stellte 1960 das Verfahren allerdings ein.

1961
Ende seiner Laufbahn als Polizeibeamter