SS-Obergruppenführer

SS-Obergruppenführer u. General der Polizei u. Waffen-SS
Frank August (Franz)
* 05.04.1898 in Augsburg
† 21.03.1984 in Karlsruhe

ab Juli 1912 kaufmännische Ausbildung

ab Juli 1915 Lagerist

ab August 1916 Kriegsfreiwilliger im Ersten Weltkrieg

Juni 1919 Entlassung aus der Armee

Juli 1919 bis Oktober 1920 kaufmännischer Angestellter (Expedient) bei einem Augsbuger Speditionsunternehmen

Mitte Oktober 1920 bis Ende April 1930 im Polizeiverwaltungsdienst der Bayrischen Landespolizei

seit Oktober 1923 mit Rosa, geb. Hofmann, verheiratet

1930 bis Februar 1931 selbständiger Lebensmittelkaufmann

Februar 1931 bis März 1933 bei einer Heilgymnastikanstalt in München-Schwabing leitend angestellt

08. April 1932 Eintritt in die SS (SS Mitglieds Nu. 56 169)

01. Februar 1933 Eintritt in die NSDAP (NSDAP Mitglieds Nu. 1 471 185)

ab April 1933 beim Stab Reichsführer-SS Heinrich Himmler

Ende März 1933 bis April 1934 Leiter der Verwaltung des KL Dachau

April 1934 im SS-Verwaltungsamt in Berlin (Verwaltung der Etats der Allg. SS und der SS-Verfügungstruppen)

ab April 1939 Leiter des SS-Verwaltungsamtes

am 20. April 1940 Beförderung zum SS-Brigadeführer

am 03. Mai 1940 Beförderung zum Generalmajor der Waffen-SS und Polizei

ab Februar 1942 Leiter der Amtsgruppe A im SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt (Vertreter Pohls)

ab 16. September 1943 Amtsleiter im Wirtschafts-Verwaltungsamt (dem Hauptamt Ordnungspolizei angegliedert). (Partisanenbekämpfung und Judenvernichtung)

am 27. September 1943 Beförderung zum SS-Gruppenführer und Generalleutnant der Waffen-SS und Polizei

am 18. August 1944 dem Stab des Generals der Waffen-SS Hans Jüttner zugewiesen

am 09. Oktober 1944 Beförderung zum SS-Obergruppenführer und General der Waffen-SS und Polizei

November 1944 bis Mai 1945 Leiter der Polizeiverwaltung in Personalunion (auch Leiter des Heeres-Verwaltungsamtes)

Nach Kriegsende tauchte Frank mit dem Pseudonym Franz Müller unter (arbeitete in einer Zementfabrik)

am 17. Dezember 1945 durch Angehörige der US-Armee festgenommen und inhaftiert

am 03. November 1947 Im Pohl-Prozeß zu lebenslänglicher Haft verurteilt
(das Urteil wurde später in eine fünfzehnjährige Haftstrafe umgewandelt)

am 07.05.1954 Entlassung aus dem Kriegsverbrechergefängnis Landsberg

lebte nach seiner Entlassung zunächst im badischen Weingarten und verzog von dort 1979 nach Karlsruhe, wo am 21.03.1984 verstarb.

Schreiben Frank am
26.09.1942 an die Verwaltungsstellen in Lublin und Auschwitz über die Vereinnahmung des Besitzes der ermordeten (»umgesiedelten«) Juden:
»Unbeschadet der im Laufe des Monats Oktober zu erwartenden Gesamtanordnung hinsichtlich Verwertung des beweglichen und unbeweglichen Besitzes der umgesiedelten Juden wird hinsichtlich des eingebrachten Gutes, das künftig in allen Anordnungen als Diebes-, Hehler- und Hamstergut zu bezeichnen ist, schon jetzt folgendes bestimmt:
1. a) alle Barbeträge in Deutschen Reichsbanknoten sind auf das Konto WVHA 158 / 1488 bei der Reichsbank Berlin-Schöneberg einzubezahlen.

b) Devisen (gemünzt oder ungemünzt), Edelmetalle, Schmuckstücke, Ganz- oder Halbedelsteine, Perlen, Zahngold und Bruchgold sind an das SS -WVHA abzuliefern. Dieses ist für die sofortige Weiterleitung an die Deutsche Reichsbank verantwortlich.

c) Uhren jeder Art, Wecker, Füllfederhalter, Drehbleistifte, Rasierapparate für Hand- und elektr. Betrieb, Taschenmesser, Scheren, Taschenlampen, Brieftaschen und Geldbörsen werden durch das WVHA in Spezialwerkstätten instand gesetzt, gereinigt und geschätzt, um dann raschestens der Fronttruppe zugeführt zu werden. Die Abgabe an die Truppe erfolgt gegen die Bezahlung durch die Marketendereien. Es sind 3-4 Preisklassen festzulegen und sicherzustellen, daß jeder Führer oder Mann höchstens eine Uhr kaufen kann. Ausgenommen vom Verkauf bleiben die goldenen Uhren, deren Verwertung ich mir vorbehalte; die Gesamterlöse werden dem Reich zugeführt.

d) Männerwäsche, Männerkleidung einschließlich Schuhzeug ist zu sortieren und abzuschätzen. Nach Deckung des eigenen Bedarfs für KL-Insassen und ausnahmsweise für die Truppe ist die Abgabe an die Volksdeutsche Mittelstelle vorzunehmen. In jedem Falle ist der Erlös dem Reich zuzuführen.

e) Frauenkleidung, Frauenwäsche einschließlich Fußbekleidung, Kinderkleidung und Kinderwäsche einschl. Schuhzeug ist an die Volksdeutsche Mittelstelle gegen Bezahlung abzugeben. Reinseidene Wäschestücke sind nach Anordnung des WVHA an das Reichswirtschaftsministerium abzugeben. Das gleiche gilt auch für die Wäsche zu d).

f) Federbetten, Steppdecken, Wolldecken, Anzugstoffe, Schals, Schirme, Stöcke, Thermosflaschen, Ohrenschützer, Kinderwagen, Kämme, Handtaschen, Ledergürtel, Einkaufstaschen, Tabakpfeifen, Sonnenbrillen, Spiegel, Bestecke, Rucksäcke, Koffer aus Leder und Kunststoffen sind an die Volksdeutsche Mittelstelle abzugeben. Die Frage der Entschädigung wird noch geregelt. Eigenbedarf an Steppdecken, Wolldecken, Thermoskannen, Ohrenschützern, Kämmen, Bestecken und Rucksäcken kann von Lublin und Auschwitz gegen Vergütung aus Haushaltsmitteln entnommen werden.«
Zuletzt geht es um Pelze:
Edelpelze aller Art, verarbeitet und unverarbeitet, sind an das WVHA abzuliefern. Pelzwaren unedler Art (Schafpelze, Hasen- und Kaninchenpelze usw.) sind unter Benachrichtigung des WVHAs, Amt B II, an das Bekleidungswerk der Waffen-SS, Ravensbrück bei Fürstenberg (Mecklenburg) abzuliefern.«

Die Volksdeutsche Mittelstelle — Himmler unterstellt — war 1936 von der NSDAP zum finanziellen und politischen Verkehr mit Volksdeutschen im Ausland gegründet worden und organisierte zum Beispiel die Umsiedlung der Baltendeutschen.