Zigeuner-Anhaltelager Lackenbach (Gutshof)
Bezeichnung:
Gebiet
Österreich. Bundesland Burgenland, Bezirk Oberpullendorf
Eröffnung
November 1940
Schließung
Ende März 1945
Bemerkung
Auf dem Gemeindegebiet entstand 1940 das Zigeuner-Anhaltelager Lackenbach auf einem ehemaligen esterhazyschen Gutshof. Die Lagerinsassen, überwiegend Burgenland-Roma, mussten hier Zwangsarbeit leisten und wurden ab 1943 teilweise in das KZ Auschwitz-Birkenau deportiert und dort ermordet. Ende März 1945 setzte sich die Lagerleitung beim Heranrücken der sowjetischen Armee ab, so dass es zu keinen opferreichen Todesmärschen kam.
15.10.1948
LG Wien Vg 8e Vr 109/55
(Vg 2b Vr 5754/46)
Aktenzahl des Gerichts ("Geschäftszahl"): LG Wien Vg 1c Vr 4594/47
Opfer
Roma
Tatland (Tatort):
Burgenland Lackenbach-Prozess
Volksgerichtsverfahren gegen: Franz Langmüller
wegen:
Quälerei (§ 3 KVG) und Verletzung der Menschenwürde (§ 4 KVG)
Franz Langmüller wurde im Sommer 1941 von der Kriminalpolizeileitstelle Wien in das Arbeits- und Anhaltelager für Zigeuner in Lackenbach (Burgenland) abkommandiert. (Anm.: Zum Zeitpunkt der Anklage, 09.06.1948, war das Lager den polizeilichen Erhebungen zufolge nicht als Konzentrationslager in Sinne des § 3 KVG anzusehen.) Bis Herbst 1941 unterstand Langmüller dem Lagerleiter Kolroß. Von Herbst 1941 bis September 1942 hatte er selbst die Leitung des Lagers inne und hat unter Ausnützung seiner dienstlichen Gewalt zahlreiche Lagerinsassen durch Einführen der Prügelstrafe und anderer von ihm selbst ausgedachter grausamster Behandlungsmethoden in einen qualvollen Zustand versetzt und in ihrer Menschenwürde verletzt.
Verlauf der Vorerhebungen/Voruntersuchung bzw. des Gerichtsverfahrens:
Am 15.10.1948 wurde Franz Langmüller zu 1 Jahr schweren Kerkers verurteilt.
Das Verfahren wegen § 8 VG, § 7D Wahlgesetz war bereits am 26.6.1948 gemäß § 109 StPO [Erklärung der Staatsanwaltschaft: kein Grund zur weiteren gerichtlichen Verfolgung] eingestellt worden.