Zwangsarbeitslager für Juden

Gebiet
Polen, Provinz Łódź, Bezirk Łódź East, Gemeinde Brójce

Eröffnung
September 1941

Schließung
August 1943

Geschlecht
Männer

Einsatz der Häftlinge bei:
OT; Firma Helmut Swietelsky, Linz, Museumstraße 9

Art der Arbeit
Arbeit im Steinbruch, Brückenbau, Bauarbeiten an der Durchgangsstraße 4

LG Wien Vg 8b Vr 7136/46

LG Wien Vg 8b Vr 7136/46
Aktenzahl des Gerichts (Geschäftszahl): LG Wien Vg 8e Vr 847/55

Abgeurteilte Personen: 0

Opfer
Juden/Jüdinnen

Tatland (Tatort)
Polen Leiter eines Zwangsarbeitslagers, Deportationsprozess

Volksgerichtsverfahren gegen: Karl Kempka
Rudolf Eppler
Rothenberg (Rottenberg)

wegen
Verbrechens gegen die Menschlichkeit, Misshandlung und Verletzung der Menschenwürde von Insassen des jüdischen Zwangsarbeitslagers Kurowice (Polen) sowie missbräuchlicher Bereicherung

Verlauf der Vorerhebungen/Voruntersuchung bzw. des Gerichtsverfahrens:
Am 03.04.1953 wurde die Voruntersuchung gegen Rudolf Eppler und Karl Kempka wegen §§ 1, 3, 4, 6 KVG und gegen Rothenberg wegen §§ 3, 4 KVG eingeleitet und am 16.12.1955 gemäß § 412 StPO abgebrochen.
Am 13.09.1957 wurde das Verfahren gegen Kempka, Eppler und Rothenberg in Richtung § 134 StG bzw. §§ 5, 134 StG (Tatzeit: 1942) fortgesetzt und neuerlich gemäß § 412 StPO abgebrochen: Eppler soll als Lagerleiter des jüdischen Zwangsarbeitslagers Kurowice alte und kränkliche Häftlinge so brutal misshandelt haben, dass diese Menschen infolge der Misshandlung starben. Des weiteren soll er bei Krankmeldungen Zwangsarbeiter an Ort und Stelle erschossen haben. Kempka soll als Lagerleiter des Zwangsarbeitslagers im betrunkenen Zustand Insassen des Lagers erschossen und bei Meldung von der Erkrankung von Insassen deren Erschießung angeordnet haben. Rothenberg war jüdischer Lagerführer des Zwangsarbeitslagers und soll Zwangsarbeiter, wenn sie erkrankten oder sonst arbeitsunfähig wurden, dem Lagerführer gemeldet haben, welcher ihre Erschießung anordnete. Des weiteren soll er Lagerinsassen zur Vergasung bestimmt haben. Von Lagerinsassen, welche für die Deportation bestimmt waren, soll er Geldgeschenke angenommen bzw. von diesen Geld verlangt haben, damit sie aus der Liste der zur Deportation bestimmten Personen gestrichen werden. Am 02.12.1959 wurde das Verfahren gegen Eppler und Rothenberg gemäß § 90 StPO [Zurücklegung der Anzeige] eingestellt. Das Verfahren gegen Kempka wurde am 16.02.1966 gemäß § 224 StG eingestellt.

Laut einer Zeugenaussage wurde das Zwangsarbeitslager Kurowice Ende 1943 aufgelöst und die Häftlinge in das Lager Janov bzw. Jaktorov gebracht. Lagerleiter Kempka soll Rothenberg samt seiner Familie bei der Auflösung des Lagers erschossen haben.

Ebenfalls im Akt enthalten:
Anklageschrift derStaatsanwaltschaft Stuttgart, 12 Js 1464/61, gegen Rudolf RÖDER u.a. (10.03.1965).