Judenhaus

Deutschland, Bundesland Nordrhein-Westfalen, Regierungsbezirk Arnsberg, Kreisfreie Stadt Bochum

Am 30. April 1939 wurde das Gesetz über die Mietverhältnisse mit Juden erlassen. Wie zahlreiche andere seit 1933 erschienene Gesetz und Verordnungen trug es dazu bei, das Leben jüdischer Familien weiter zu reglementieren. Juden und Arier sollten nicht mehr unter einem Dach wohnen. Mietverhältnisse mit Juden konnten nur nach Belieben aufgehoben werden. Selbst jüdische Hauseigentümer mussten aus ihren Häusern ausziehen, wenn Arier dort zu Miete wohnten.

Mit Hilfe der Stadtverwaltung wurden jüdische Familien erfasst und zwangsweise in so genannten Judenhäuser einquartiert. Dies waren in der Regel Häuser, die sich in jüdischem Eigentum befanden.

Die Erfassung der jüdischen Bevölkerung und ihre Konzentration in den so genannten Judenhäusern war eine wichtige Vorstufe für die im Herbst 1941 beziehungsweise Januar 1942 einsetzenden Deportationen in die Konzentrationslager und Vernichtungslager in Osteuropa.

Das Haus Franzstraße 11 wurde 1941/1942 arisiert. Die dort lebenden jüdischen Familien wurden 1942 deportiert oder in ein anderes
Judenhaus umquartiert.