Judenhaus (Ghetto)


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Beschreibung

Deutschland, Bundesland Nordrhein-Westfalen, Regierungsbezirk Köln, kreisfreie Stadt Aachen

Als Judenhaus wurden in der Behördensprache des nationalsozialistischen Deutschen Reichs Wohnhäuser aus (ehemals) jüdischem Eigentum bezeichnet, in die ausschließlich jüdische Mieter und Untermieter zwangsweise eingewiesen wurden. Wer in diesem Zusammenhang als Jude galt, war im § 5 der Ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 14. November 1935 geregelt; ausgenommen wurden sogenannte privilegierte Mischehen. Neben ideologischen Gründen bestimmten auch handfeste materielle Interessen diese Maßnahme. Die Judenhäuser mussten gemäß einer Anweisung des Reichssicherheitshauptamtes vom März 1942 mit einem schwarzen Judenstern an der Eingangstür gekennzeichnet werden und standen unter Kontrolle der Gestapo. Sie durften von den "Bewohnern nicht verschlossen werden

Bewohner

Etschenberg Johann
Beruf: Webmeister
Aachen Trierer Straße 285
Aachener Adreßbuch mit Umgebung 1949, Seite 37