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Zum Urteilstenor
Soweit bei den Angeklagten Franz, Matthes, Miete, und Mentz mehrmals auf lebenslanges Zuchthaus erkannt oder neben lebenslangem Zuchthaus noch eine zeitige Zuchthausstrafe ausgeworfen worden ist, war gemäß 260 Absatz 4 Satz 3 StPO lediglich einmal die Verurteilung zu lebenslangem Zuchthaus in den Urteilstenor aufzunehmen.
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