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Der Fall zweier Kriminalsekretäre
Im Winter 1941/42 hatten sich zwei aus Mitteldeutschland stammende Kriminalsekretäre, die zu dieser Zeit in Lettland Dienst taten, geweigert, jüdische Frauen und Kinder zu erschießen.
Der Befehlshaber der Sicherheitspolizei in Riga Dr. Stahlecker ließ die beiden Kriminalbeamten in Haft nehmen. Nach einiger Zeit wurden sie von Riga nach Tilsit gebracht. Eine Anklage gegen sie wurde nicht erhoben. Dr. Stahlecker erklärte dem Zeugen Dr. Fi., der damals als SS-Untersuchungsführer die Ermittlungen gegen die zwei Kriminalbeamten führte, er solle noch einige Nachforschungen anstellen, damit die Sache im Sande verlaufen könne. Die Akten wurden deshalb an die Heimatdienststellen der beiden Beschuldigten nach Mitteldeutschland geschickt, gingen aber unterwegs durch Feindeinwirkung verloren. Gegen die beiden Inhaftierten wurde daraufhin nichts mehr unternommen. Wahrscheinlich wurden sie alsbald aus der Haft entlassen.
Diese Feststellungen beruhen auf der eidlichen Bekundung des Rechtsanwalts und damaligen SS-Richters Dr. Fi.
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