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Fall Asbach
Bei der Polizei in Breslau war der Kriminalkommissar Asbach Leiter des dortigen Zigeunerdezernats.
Entgegen den Bestimmungen erteilte er während des 2.Weltkrieges einem Zigeunerfürsten und mehreren anderen Zigeunern die Genehmigung für eine Reise von Schlesien nach Posen. Zur Belohnung für die erteilte Genehmigung wurden Asbach und dessen Ehefrau zu einem großen Fest des Zigeunerfürsten eingeladen, bei dem sie sich großzügig bewirten ließen. Diese Dienstverfehlung wurde bekannt.
Asbach erhielt in erster Instanz 1 1/2 Jahre Gefängnis und in zweiter Instanz 5 Jahre Zuchthaus. Zwei Jahre dieser Strafe mußte er verbüßen, dann kam er in eine Bewährungseinheit.
Nach kurzem Einsatz an der Front fiel er.
Diese Feststellungen beruhen auf den eidlichen Bekundungen des Kriminalhauptkommissars Roth.
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