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Tötung des Goldjuden Stern
Die der Erschiessung des Stern im Lazarett vorausgehenden barbarischen Misshandlungen, unter anderem durch Kttner und durch Franz selbst zeugen von der gefühllosen, unbarmherzigen Gesinnung des Angeklagten bei dieser Tötung, die deshalb als grausam anzusehen ist.
Franz hat damit den Tatbestand des gemeinschaftlichen Mordes (211, 47 StGB) erfüllt.
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