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Erschiessung von sieben Häftlingen
Die Erschiessung dieser sieben Männer wegen einer missglückten Flucht geschah aus niedrigen Beweggründen (Rassenhass) und aus Mordlust und schließlich auch grausam, da die sieben Männer sich vor ihrer Erschiessung trotz der strengen Kälte entkleiden und dann in diesem Zustand längere Zeit auf ihren Tod warten mussten. Zudem hatten sie im Lazarett vor ihrer Erschiessung die brennenden Leichen in der Grube vor Augen, wodurch ihre seelischen Nöte noch gesteigert wurden.
Es handelt sich um 7 Einzeltaten, da Franz nach jeder Erschiessung einen neuen Tötungsentschluss fasste. Das ist deshalb anzunehmen, weil er jedes Mal den Abzug seiner Pistole erneut betätigen und sich so jedes Mal von neuem entscheiden musste, ob er töten wollte oder nicht.
Franz hat mithin den Tatbestand des Mordes in 7 Einzelfällen verwirklicht (211, 74 StGB).
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