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Erschießung eines deutschen Juden
Der uneidlich vernommene, 55 Jahre alte Eisenbahner Gol. aus Petach Tikwa / Israel macht Münzberger den Vorwurf, er habe an einer Leichengrube einen deutschen Juden erschossen, der sich bei der Abfertigung eines Transportes aus Petrikau darüber beschwert habe, dass er Leichen tragen müsse, obwohl er früher deutscher Konsul in der Schweiz gewesen sei.
Gegen die Zuverlässigkeit dieses Zeugen bestehen mehrere Bedenken. Einmal neigt Gol. zu Übertreibungen. Zum anderen hat er den Angeklagten Münzberger nicht wiedererkannt, sondern Ru. für Gustav Münzberger gehalten. Schließlich darf nicht übersehen werden, dass der Zeuge Gol. bei seiner Vernehmung sehr erregt war, was man ihm angesichts des Leides, das er in Treblinka erfahren hat, nicht verdenken kann. Alles zusammen mindert jedoch den Wert seiner Aussage in objektiver Hinsicht beträchtlich. Es kann daher nicht festgestellt werden, dass Münzberger einen deutschen Juden anlässlich der Abfertigung eines Petrikauer Transportes erschossen hat.
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