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Erschießung eines Häftlings im Lazarett
Derselbe Zeuge Gru. hat einen weiteren Fall geschildert, bei dem Suchomel ohne erkennbaren Grund einen Häftling ins Lazarett geführt haben soll.
Er soll hierbei einen Karabiner getragen haben und allein aus dem Lazarett zurückgekehrt sein. An der objektiven Richtigkeit der Aussage des Zeugen Gru. bestehen indes starke Zweifel. So hat er erklärt, im Lager habe das Sortierkommando, also das Kommando Rot, allgemein das Kanada-Kommando geheißen.
Gru. ist der einzige Zeuge, der von einer solchen Bezeichnung des Sortierkommandos gesprochen hat.
Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme, in deren Verlauf besonders viele Angehörige des Sortierkommandos gehört worden sind, steht aber zur Überzeugung des Schwurgerichts fest, dass die Bezeichnung Kanada-Kommando im Vernichtungslager Treblinka zu keiner Zeit gebraucht worden ist. Der Zeuge muss hier offenbar Berichte über andere Lager, die er gelesen hat, mit seinen eigenen Erlebnissen in Treblinka vermengt haben. Zudem war Gru., der in Treblinka seine Mutter, seine vier Schwestern und seinen Bruder verloren hat, bei seiner Aussage sehr erregt und unbeherrscht, was angesichts der von ihm durchgemachten Leiden menschlich verständlich ist. Allerdings mindert das den objektiven Wert seiner Bekundung beträchtlich. Seine uneidliche Aussage allein reicht deshalb nicht aus, um den Angeklagten Suchomel der Mitwirkung an der Tötung a. mehrerer Arbeitsjuden und b. eines einzelnen Häftlings zu überführen.
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