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Erschießung eines bei der Beladung von Güterwaggons von Barry gebissenen Häftlings im Lazarett
Nach der Anklage soll Miete einen Häftling im Lazarett erschoßen haben, der eines Abends bei der Beladung eines Güterzuges mit Textilien von dem Hund Barry des Angeklagten Franz gebissen worden war.
Der Angeklagte Miete hat zwar nach langem Zögern glaubhaft eingestanden, auf Anordnung seines Vorgesetzten Franz auch solche Häftlinge im Lazarett getötet zu haben, die von Barry angefallen worden waren. Er hat jedoch weiter gesagt, er sei nicht imstande, einzelne solcher Fälle zu präzisieren, insbesondere könne er sich auch nicht daran erinnern, ob möglicherweise ein Häftling darunter gewesen sei, den Barry während der Beladung eines Güterzuges mit Textilien gebissen habe. Der hierzu vernommene Zeuge Gl. bestätigt zwar, dass Franz während der in der Dunkelheit erfolgten Beladung eines Güterzuges im Jahre 1942 seinen Hund Barry auf einen hierbei arbeitenden Häftling hetzte, dass Barry diesen Häftling ins Geschlechtsteil biss und dass dieser Verletzte dann auf Geheiß des Angeklagten Franz ins Lazarett gebracht und dort erschoßen wurde. Gl. vermag sich aber nicht mit Sicherheit daran zu erinnern, ob Miete oder ein anderer SS-Mann den Verletzten ins Lazarett brachte und dort erschoss. Wenn auch Miete zugibt, von Barry gebissene Häftlinge im Lazarett liquidiert zu haben, so bleibt trotzdem die Möglichkeit offen, dass in diesem von Gl. geschilderten besonderen Fall einer der anderen für das Lazarett eingeteilten SS-Männer die Exekution vorgenommen hat. Obwohl auf der Person des Angeklagten Miete nach wie vor ein erheblicher Tatverdacht lastet, ist er in diesem Falle nicht zu überführen.
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