D III.

Die Grundlagen der Feststellungen zum Lebenslauf des Angeklagten und zu seiner Tätigkeit in Treblinka

Die Feststellungen zum Lebenslauf des Angeklagten Mentz beruhen auf seinen eigenen, insoweit in vollem Umfang glaubhaften Angaben. Die Feststellungen zu seiner Tätigkeit in Treblinka beruhen auf der Einlassung des Angeklagten Mentz und auf den Angaben seiner Mitangeklagten, soweit man ihnen folgen kann, sowie auf den Bekundungen zahlreicher jüdischer Zeugen,
darunter des
Ingenieurs Gl.
Braumeisters Un.
Hoteldirektionsassistenten Sed.
Angestellten Au.
Klempners Oscar Stra.
Frisörs Bom.
Büglers Rap.
Frisörs Pla.
Schlossers Tai.
Magazinverwalters Lak.
Mechanikers Tu.
Bautechnikers Koh.
Schlossers Ku.
Angestellten Cz.
Kaufmanns Jan.
Metzgers Roj.
Sägewerksleiters Raj.
Polsterers und Dekorateurs Zi.
Kaufmanns Kols.
Schneiders Lac.

Der Angeklagte Mentz beschönigt die Art und Weise seiner Tätigkeit im Lazarett nicht. Zurückhaltender ist er, soweit es sich um die Zahl der von ihm getöteten Personen handelt. Er gibt an, dass er mindestens 200, höchstens 300 Transportjuden erschossen habe, während von ihm nur 50 Arbeitsjuden getötet worden seien.

Diese Zahlen bleiben jedoch nach der Überzeugung des Schwurgerichts um ein Vielfaches hinter der Wirklichkeit zurück. Hält man sich vor Augen, dass die Zahl der kranken und gebrechlichen Menschen bei jedem ausgeladenen Transport nach den eigenen Angaben des Angeklagten Mentz im Durchschnitt 5 bis 10, manchmal auch 15 bis 20 Personen beiderlei Geschlechts betrug, die von ihm im Lazarett zu liquidieren waren, so muss bei einer Zahl von rund 700000 nach Treblinka gebrachten Juden die allein auf Mentz entfallende Tötungsquote die Zahl von 200 um ein Mehrfaches übersteigen, auch wenn man bedenkt, dass außer ihm noch andere SS-Männer im Lazarett Dienst taten. Berücksichtigen muss man hierbei weiter, dass nach den Aussagen der Zeugen Gl., Raj. und Sed. auch Transporte ankamen, die nur aus alten Juden bestanden. Diese alten Juden hatten sich zuvor meist in jüdischen Altersheimen befunden, die man dann geschlossen nach Treblinka umsiedelte. In diesen Sonderfällen müssen sogar Hunderte oder gar Tausende von Juden auf einmal im Lazarett erschossen worden sein.

Soweit der Angeklagte Mentz angibt, er habe 50 Arbeitsjuden im Lazarett erschossen, so ist auch diese Zahl viel zu niedrig gesetzt. Ihre Zahl wird sicherlich ein Mehrfaches von 50 betragen haben. Allerdings lassen sich sichere Zahlenangaben sowohl hinsichtlich der vom Angeklagten Mentz erschossenen Transportjuden, wie auch bezüglich der von ihm liquidierten Arbeitsjuden nicht treffen, da zuverlässige Unterlagen und Zeugenaussagen über die Zahl der im Lazarett liquidierten Personen nicht vorhanden sind.

Dass der Angeklagte in der Hauptsache die Spitznamen Frankenstein und Schiesser hatte und dass er daneben von einer kleineren Gruppe von Juden auch Malchamowes genannt wurde, das geht aus den eidlichen Bekundungen der bereits aufgeführten Zeugen
Gl.
Un.
Sed.
Au.
Oscar Stra.
Bom.
Rap.
Pla.
Tai.
Lak.
Tu.
Koh.
Ku.
Cz.
Jan.
Roj.
Raj.
Zi.
Kols.
Lac.
hervor.

Es ist bemerkenswert, dass die Zeugen sich daran erinnern, wie Mentz schwere Munitionskisten zum Lazarett schleppte, weil er für sein Tötungswerk in dieser Genickschussanlage viel Munition benötigte und wie die Häftlinge dann zueinander zu sagen pflegten, der Schiesser gehe nun wieder an die Arbeit.