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Seine persönlichen Verhältnisse
Der am 11.Januar 1902 in Wermsdorf (Bezirk Leipzig) als Sohn eines Oberpflegers geborene Angeklagte Matthes erlernte nach dem Besuch der Volksschule das Schneiderhandwerk. Er arbeitete zunächst einige Jahre als Schneidergehilfe. Im Jahre 1924 trat er in die Pflegeanstalt Sonnenstein bei Pirna ein. Er absolvierte dort einen Lehrgang und bestand das Examen als Pfleger und Erzieher. Er ging dann als Pfleger an die Heilanstalt Arnsdorf bei Dresden und von dort als Erzieher an die Fürsorgeanstalt Brunsdorf bei Freiburg/Sachsen, um schließlich wieder als Pfleger zur Heilanstalt Arnsdorf zurückzukehren.
Bei Kriegsbeginn wurde er zur Wehrmacht einberufen. Er machte den Polen- und Frankreichfeldzug mit und wurde im September 1941 als Obergefreiter entlassen. Er wurde über seinen Ersatztruppenteil nach Berlin in Marsch gesetzt und musste sich hier bei der Kanzlei des Führers melden. Er wurde dienstverpflichtet und als Fotokopist bei der Gemeinnützigen Stiftung für Anstaltspflege beschäftigt. Im Winter 1941/1942 wurde er als Sanitäter einer Einheit der Organisation Todt zugeteilt und in Russland im Raume Minsk als Sanitäter eingesetzt. Im Februar oder März 1942 kehrte er von Russland nach Berlin zurück und arbeitete erneut in der Fotokopierabteilung der Gemeinnützigen Stiftung für Anstaltspflege. Im Sommer 1942, etwa Ende August 1942, wurde der Angeklagte mit mehreren anderen Angehörigen seiner Dienststelle, darunter dem Angeklagten Suchomel, zur Dienststelle des SS- und Polizeiführers in Lublin abkommandiert. Er wurde eingekleidet, erhielt den Rang eines SS-Scharführers und fuhr am nächsten Tage mit seinen Kameraden von Lublin nach Warschau. Von dort gelangte er mit einem Umsiedlertransport nach Treblinka. Während eines Ende Dezember 1942 angetretenen Heimaturlaubs erkrankte er an Fleckfieber. Vom 16.Januar 1943 bis zum 26.Mrz 1943 befand er sich deswegen zur Behandlung im Reservelazarett in Radebeul. Nach seiner Genesung kehrte er für kurze Zeit nach Treblinka zurück, und verbrachte dann mit seiner Frau einen Erholungsaufenthalt in dem Heim der T4 am Attersee in Österreich. Gegen Pfingsten 1943 nahm er seinen Dienst in Treblinka wieder auf. Im September 1943 wurde er vom Vernichtungslager Treblinka zum Vernichtungslager Sobibor versetzt. Anfang Dezember 1943 wurde er nach Hause auf Abruf beurlaubt. Gegen Weihnachten 1943 wurde er, nunmehr als Angehöriger der Polizei eingekleidet, nach Triest abkommandiert. Er wurde hier zur Partisanenbekämpfung, zum Wachdienst und beim Stellungsbau eingesetzt.
Bei Kriegsende geriet er in amerikanische Kriegsgefangenschaft, aus der er jedoch noch im Jahre 1945 nach Nürnberg entlassen wurde. Hier arbeitete er beim Räumen von Trümmern und als Werkssanitäter. Dann fand er wieder eine Anstellung als Pfleger. Er war in den Heil- und Pflegeanstalten in Ansbach, in Andernach und zuletzt bis zu seiner Verhaftung als Abteilungsoberpfleger in Bayreuth tätig.
Der Angeklagte heiratete im Jahre 1929. Seine Frau verstarb im Jahre 1965. Aus seiner Ehe ist eine 26 Jahre alte Tochter hervorgegangen, die verheiratet ist.
Matthes trat im Jahre 1934 der SA bei. Er hatte den Rang eines Sturmmannes. Im Jahre 1937 stellte er den Antrag, in die NSDAP aufgenommen zu werden. Ob er aufgrund seines Antrages tatsächlich in die Partei aufgenommen wurde, steht jedoch nicht fest.
Aus der evangelischen Kirche ist Matthes angeblich nicht ausgetreten.
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