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Tödliches Zerfleischen eines Häftlings aus der Küche der Ukrainer durch Barry
Die Anklage legt dem Angeklagten Franz in einem weiteren Falle das Zerfleischen eines Häftlings durch seinen Hund Barry zur Last.
Zu diesem Anklagepunkt ist gleichfalls der Zeuge Jan. eidlich vernommen worden.
Er hat bekundet, dass Franz bei einer anderen Gelegenheit seinen Barry auf einen in der ukrainischen Küche beschäftigten Häftling gehetzt habe, weil man bei diesem Häftling zwanzig Dollars gefunden habe. Barry habe, so hat der Zeuge weiter dargelegt, diesem Häftling, der bekleidet gewesen sei, ein Stück Fleisch herausgebissen, aber ob dieser Häftling getötet worden oder ob er letzten Endes doch noch am Leben geblieben sei, das wisse er nicht. Auch hier ist Franz somit einer Tötung nicht zu überführen.
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