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Tödliches Zerfleischen eines Häftlings durch den Hund Barry in der Nähe der sogenannten Kasse
Dem Angeklagten Franz wird der Vorwurf gemacht, er habe in der Nähe der sogenannten Kasse, einem nur am Anfang der Lagerzeit benutzten Wertsachenschalter an der linken Seite der Frauenauskleidebaracke vor dem Eingang zum Schlauch, einen nackten Mann durch seinen Hund Barry zu Tode beißen lassen.
Der hierzu eidlich vernommene glaubwürdige Kaufmann Jan., der in Treblinka Mitglied des Lagerorchesters war, hat erklärt, er habe durch ein Fenster der jüdischen Unterkunftsbaracke gesehen, wie Franz den Barry auf einen nackten Mann hetzte und wie Barry diesem in die Geschlechtsteile biss, er könne aber nicht sagen, was anschließend mit dem Mann geschehen sei, weil der Häftling Klepfisch, der Kapo der Goldjuden, das Fenster geschlossen habe und er damit den weiteren Vorgang nicht mehr habe verfolgen können. Damit steht lediglich fest, dass Barry dem Häftling in die Geschlechtsteile gebissen, nicht aber, dass er ihn zu Tode zerfleischt hat. Das etwaige Abbeißen des Geschlechtsteiles allein, so schmerzhaft es auch sein mag, führt, wie der Sachverständige Professor Dr. De. eingehend und überzeugend dargelegt hat, aber in der Regel nicht zum Tode. Obwohl es wahrscheinlich ist, dass der Häftling bei diesem Vorfall sein Leben verloren hat, ist es völlig offen, auf welche Weise das geschehen ist. Es kann sein, dass Barry ihn totgebissen hat, es kann sein, dass Franz ihn erschossen hat oder dass er ihn hat erschießen lassen. Es kann aber auch sein, dass Franz aus irgendeiner Laune heraus von diesem Mann abgelassen hat und dass der Verletzte durch das willkürliche Handeln eines anderen SS-Mannes oder eines Ukrainers ums Leben gekommen ist. Diese Vielzahl der Möglichkeiten muss dem Angeklagten Franz zugute kommen.
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