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Tötung eines jungen Goldjuden
Dem Angeklagten Franz wird zur Last gelegt, nicht nur den Goldjuden Stern (vergleiche A.VI.15. des Zweiten Teiles der Gründe), sondern außerdem noch einen zweiten Goldjuden, wegen des verbotenen Besitzes von Geld ausgepeitscht und seine Erschießung im Lazarett angeordnet zu haben.
Der hierzu gehörte Zeuge Gl. hat in einer eingehenden Aussage erklärt, dass seine früheren Angaben über die Tötung eines Goldjuden sich auf den Fall des Goldjuden Stern bezögen. Ob ein zweiter Goldjude durch Franz getötet worden sei, so hat Gl. weiter dargelegt, vermöge er mit Sicherheit nicht zu sagen, er erinnere sich lediglich daran, dass der Besitz von Gold oder Geld häufig der Anlass zu Ausschreitungen des Angeklagten Franz gegen einzelne Häftlinge gewesen sei.
Unter diesen Umständen ist Franz der Tötung eines zweiten Goldjuden nicht zu überführen.
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