Die NS-Propaganda

In den Schulen rechnen die Kinder

Der jährliche Reichszuschuss an die Heilanstalten wird mit 350 000 000 Mangegeben, die tatsächlichen Kosten der Pflegeanstalten sind aber das Dreifache dieser Summe. Eine fünfköpfige Familie verbraucht monatlich etwa 120 M. Wievielmal soviel gesunde Volksgenossen könnten um den wirklichen Gesamtbetrag ein Jahr lang erhalten werden gegenüber den 472 000 Erbkranken?

oder:

Aufgabe: Der Bau einer Irrenanstalt erfordert 6 Millionen RM. Wie viele Siedlungen zu je 15 000 RM hätte man dafür bauen können?

und:

Aufgabe: Ein Geisteskranker kostet täglich etwa 4 RM, ein Krüppel 5,50 RM, ein Verbrecher 3,50 RM. In vielen Fällen hat ein Beamter täglich nur etwa 4 RM, ein Angestellter kaum 3,50 RM, ein ungelernter Arbeiter noch keine 2 RM auf den Kopf der Familie.

a) Stelle diese Zahlen bildlich dar.

Nach vorsichtigen Schätzungen sind in Deutschland 300 000 Geisteskranke, Epileptiker usw. in Anstaltspflege;

b) Was kosten diese jährlich bei einem Satz von 4 RM?

c) Wie viel Ehestandsdarlehen zu je 1 000 RM könnten - unter Verzicht auf spätere Rückzahlung - von diesem Geld jährlich ausgegeben werden?

Nach 1945

Das Erbgesundheitsgericht (EGG) Köln hat von 1933 bis 1945 schätzungsweise 4.500 Anträge auf Unfruchtbarmachung bearbeitet, im Jahr 1934, dem Jahr mit den meisten Anträgen, allein 735. DALICHO hat 1971 in seiner medizinischen Dissertation 2.651 Anträge untersucht. Davon entfallen:

1.409 (=53 %) auf die Ziffer 1 (angeborener Schwachsinn) des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses (GzVeN),

512 (=19 %) auf Ziffer 2 (Schizophrenie),

503 (=19 %) auf Ziffer 4 (Epilepsie),

68 (=2,5 %) auf Ziffer 9 (schwerer Alkoholismus),

die anderen Krankheiten sind zahlenmäßig noch geringer. 555 Anträge (=21 %) sind abgelehnt worden; der Anteil der Frauen unter den Kranken liegt bei höchstens 50 %

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