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Bezeichnung: Außenkommando dem Konzentrationslager (Ghetto) Theresienstadt (Terezín) unterstellt
Gebiet Tschechien, Region Středočeský, Bezirk Rakovník
Gebiet heute
Eröffnung 10. April 1942
Schließung 06. Juni 1942
Unterstellung
Häftlinge 1.000 Frauen im Alter von 16 bis 50 Jahren unter ihnen zwei Ärztinnen sowie 447 zivile Frauen
Geschlecht Frauen
Einsatz der Häftlinge bei An der Organisation dieser Arbeiten waren die Forstverwaltungen von Prag und Křivoklát beteiligt, die Zentralstelle für jüdische Auswanderung und die SS-Kommandantur Theresienstadt
Art der Arbeit Die dem Kommando angehörenden Frauen pflanzten in den Wäldern von Křivoklát Bäume
Lagerausstattung Die Frauen wurden in Gaststätten und anderen geeigneten Gebäuden untergebracht, die Wächter und Aufseher wurden von den Forstverwaltungen gestellt
Ausstattung der Insassen Die Frauen durften die persönlichen Sachen mitnehmen, die sie unbedingt benötigten
Lageralltag Viele der beteiligten Frauen beschrieben die Zeit in Křivoklát später als angenehmer als das Leben in Theresienstadt. Sie mussten um 4.30 Uhr aufstehen, fast 2 Stunden zu ihren Arbeitsplätzen im Wald marschieren, dann unter der Aufsicht der Förster die Bäume pflanzen. Um 18.00 Uhr endete der Arbeitstag. Bewacht wurden sie von einheimischen Förstern und Gendarmen, die ihnen Lebensmittel zusteckten und Nachrichten übermittelten. Für den Verpflegungssatz von 15 bis 16 Kronen täglich bekamen sie morgens Kaffee, Suppe oder Brot, mittags am Feuer im Wald aufgewärmte Suppe, abends dann die Hauptmahlzeit, die aus Kartoffeln mit Blutsoße oder Knödel und Obstsoße bestand
Bemerkungen Das Arbeitskommando Křivoklát wird in insgesamt 13 Tagesbefehlen erwähnt
Aus den 1.000 Arbeiterinnen wurden 13 Arbeitsgruppen gebildet, die von je einer Partieführerin geleitet wurden. Die Partieführerin wurde von der Zentrale bestimmt. Zu dem Arbeitskommando konnten sich bei der Arbeitszentrale im Ghetto Frauen melden, die zwischen dem 30. November 1941 und dem 26. Februar 1942 aus Prag, Pilsen, Brünn und Kladno nach Theresienstadt gekommen waren. Damit die Freiwilligen ihren Familien schnell die Teilnahme an dem Arbeitseinsatz mitteilen konnten, richtete die Post in Theresienstadt einen speziellen Dienst ein, den sie nutzen konnten, wenn sie ihre Briefe mit dem Buchstaben p kennzeichneten. Der Tagesbefehl enthielt auch das Versprechen, daß die Männer der Teilnehmerinnen und ihre unter 18jährigen Kinder von einem Transport nach dem Osten verschont würden. Punkt 1 des Tagesbefehls vom 22. März 1942 gab bestimmte Gründe wie Alter über 65 Jahre, fremde Staatsangehörigkeit, Kriegsinvalidität und Mitgliedschaft in den Aufbaukommandos I und II als Ausschlussgründe an. Da sich nicht genügend Frauen für den Arbeitseinsatz meldeten, wurden die anderen schließlich bestimmt.
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30. März 1942 Richtlinien über den Einsatz der Theresienstädter Häftlinge von der SS-Dienststelle in Theresienstadt an die Prager Forstdirektion
Der Kontakt mit den jüdischen Häftlingen war verboten. Den Juden war das Rauchen verboten. Kontakt zu den Einheimischen und Flucht sollten ausgeschlossen sein. Die Post der Gefangenen sollte an die SS-Dienststelle in Theresienstadt geschickt werden. Die Leiter der Arbeitsgruppen sollten jeden Tag ein Formular ausfüllen, von der Forstverwaltung bestätigen lassen, es dann der SS-Dienststelle in Theresienstadt zuleiten. Die Wäsche der Gefangenen sollte in Theresienstadt gewaschen werden. Die Forstdirektion war für den Transport der Häftlinge verantwortlich. Die Transportkosten hatte die Forstdirektion in Prag zu übernehmen. Der Lohn für die von den Gefangenen geleistete Arbeit sollte nach Abzug der Kosten für Ernährung und Unterkunft auf das Konto 156 der Zentralstelle für jüdische Auswanderung Prag, Dienststelle Theresienstadt bei der Stadtsparkasse Roudnice, Zweigstelle Theresienstadt, überwiesen werden. Die Gefangenen sollten nicht bei der Krankenkasse angemeldet werden. Eventuelle Beschwerden über die Arbeiterinnen sollten an die Kommandantur in Theresienstadt geschickt werden
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