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Bezeichnung: Judenhaus
Gebiet Sachsen, Direktionsbezirk Dresden, Kreisfreie Stadt Dresden
Gebiet heute
Eröffnung Dem am 30. April 1939 in Kraft getretenen Gesetz über Mietverhältnisse mit Juden, das den Mieterschutz für Juden aufhob und Juden verpflichtete, wohnungslose Juden bei sich aufzunehmen, folgte ab Herbst 1939 die Konzentration von Juden in sogenannten Judenhäusern. Es waren zunächst 37 Judenhäuser in Dresden bekannt. Durch die Verordnung über die reinliche Scheidung zwischen Juden und Ariern in Dresden von 1940 wurden Juden, die noch eigene Wohnungen innehatten, gezwungen, bis zum 31. März 1940 auszuziehen und sich Platz in den verbliebenen 32 Judenhäusern suchen (um Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu vermeiden).
Die Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens vom 3. Dezember 1938 verpflichtete jüdische Hauseigentümer, ihre Immobilien zu verkaufen. Hermann Göring teilte am 28. Dezember 1938 einschränkend mit, vordringlich sei die Arisierung der Betriebe und Geschäfte, die Arisierung des Hausbesitzes sei an das Ende der Gesamtarisierung zu stellen. Es sei nämlich erwünscht in Einzelfällen nach Möglichkeit so zu verfahren, daß Juden in einem Haus zusammengelegt werden, soweit die Mietverhältnisse dies gestatten würden.
Das Gesetz über Mietverhältnisse mit Juden vom 30. April 1939 lockerte den Mieterschutz für Juden. Eine vertraglich vereinbarte langfristige Mietdauer mit jüdischen Mietern konnte vom deutschblütigen Vermieter auf die gesetzlichen Fristen reduziert werden.
In juristischen Kommentaren zum Wohnungssonderrecht für Juden hieß es zur Begründung. Es widerspricht nationalsozialistischem Rechtsempfinden, wenn deutsche Volksgenossen in einem Hause mit Juden zusammenleben müssen.
Jüdische Mieter konnten angewiesen werden, weitere Juden als Untermieter in ihre Wohnung aufzunehmen. Den Mietvertrag sowie die Höhe der Miete konnte die Gemeindebehörde bestimmen. Schon im Vorgriff hatte eine Verordnung über die Neugestaltung der Reichshauptstadt Berlin und der Hauptstadt der Bewegung München vom 8. Februar 1939 eine Meldepflicht für freiwerdende jüdische Wohnungen in Berlin und München eingeführt diese sollten als Ersatzwohnraum für deutschblütige Mieter dienen. Als die Konzentrationsbestrebungen in den Großstädten Berlin, München und Wien nicht den gewünschten Erfolg zeigten, wurde der Mieterschutz am 10. September 1940 dort auch für jüdische Mieter und Untermieter eingeschränkt, falls das Gebäude an einen arischen Eigentümer übergegangen war oder von der Kultusgemeinde oder der Reichsvereinigung verwaltet wurde.
Ab Herbst 1939 beginnend und zunehmend bis zu den Deportationen wurden Juden auf Anweisung der Gestapo von der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland in Judenhäuser eingewiesen und dort sehr beengt untergebracht. Der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland waren zahlreiche Gebäude überschrieben worden, weil kleinere Kultusgemeinden den Unterhalt nicht mehr finanzieren konnten oder sich auflösten.
Die zur Deportation nach Theresienstadt ausgewählten Opfer wurden meist zwei Tage vor dem Abtransport notdürftig in einem Sammellager untergebracht. Durch einen Gerichtsvollzieher wurde ihnen eine Urkunde zugestellt, mit der ihr verbliebenes Eigentum zum staats- und volksfeindlichen Vermögen erklärt und beschlagnahmt wurde. Mitarbeiter des Finanzamtes, des Wohnungsamtes und des städtischen Ernährungsamtes arbeiteten Hand in Hand und zogen Lebensmittelkarten, Rentenbescheide, Sparbücher und Wohnungsschlüssel ein. Die Gestapobeamten durchsuchten das Gepäck und die Opfer.
Viktor Klemperer schrieb in seinem Tagebuch: Theresienstadt gilt als Vergünstigung und ist es wohl auch Polen gegenüber, trotzdem auch diese Deportation völligen Vermögensverlust und Sklaverei bedeutet. Was es in Wahrheit mit Theresienstadt auf sich hat, ob dort gehungert und gestorben oder halbwegs menschlich gelebt wird, weiß niemand genau. Tatsächlich verbrachten die Ankömmlinge in Theresienstadt die ersten Tage in der so genannten Schleuse in ungeheizten Baracken und wurden dann in überfüllte Häuser eingewiesen, aus denen die Vorbesitzer alles entfernt hatten, was sie mitnehmen konnten. Sechs Wochen nach ihrer Ankunft waren rund ein Viertel der geschwächten Alten an Mangelernährung, Kälte und Krankheit durch mangelhafte Hygiene gestorben. Später konnte eine Veränderung der gegenwärtigen Unterbringungsform die Deportation ins Vernichtungslager Auschwitz bedeuten.
Schließung
Unterstellung Die Judenhäuser waren gekennzeichnet und standen unter Kontrolle der Gestapo. Klemperer schreibt in seinen Tagebüchern mehrfach über ihm berichtete wie auch selbst erlebte Haussuchungspogrome, bei denen die Bewohner von Gestapobeamten beleidigt, bespuckt, geohrfeigt, getreten, geschlagen und bestohlen wurden.
Häftlinge
Dresdner Transporte Judenlager Hellerberg Dresden Ghetto Terezin (Theresienstadt)
Geschlecht Frauen, Männer und Kinder
Einsatz der Häftlinge bei
Art der Arbeit
Lagerausstattung
Ausstattung der Insassen
Lageralltag
Bemerkungen Nach der Elften Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 25. November 1941 verlor ein Jude beim Verlassen des Reichsgebietes seine deutsche Staatsangehörigkeit, zugleich verfiel sein Vermögen dem Deutschen Reich. Die Verwaltung und Verwertung des eingezogenen Vermögens wurde Aufgabe des Berliner Oberfinanzpräsidenten. Die Elfte Verordnung traf jedoch nicht auf die Transporte nach Theresienstadt zu, da das Reichsprotektorat Böhmen und Mähren nicht als Ausland galt. Daher wurde hier jeweils eine Einzelfallentscheidung erforderlich, um im Sinne des Gesetzes über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens von 1933 das jüdische Eigentum als volks- und staatsfeindliches Vermögen formaljuristisch legal einziehen zu können. Auch diese Vermögenswerte fielen dem Reichsfinanzministerium zu und waren dem Zugriff des Reichssicherheitshauptamtes entzogen. Dieses war daher bestrebt, die in Theresienstadt entstehenden Kosten anderweitig abzudecken, Teile des Vermögens vorher an sich zu bringen und Gewinne zu erwirtschaften. Für Einzahlungen zugunsten der Reichsvereinigung wurde ein Sonderkonto H beim Berliner Bankhaus Heinz Tecklenburg & Co eingerichtet, auf welches das Reichssicherheitshauptamt zugreifen konnte. Die erwartete Vorauszahlung beim Heimeinkauf betrug 150 RM je Monat für die monatliche Verpflegung hingegen wurde im Jahre 1943 pro Person 11,13 RM aufgewendet. Zur weiteren Vermögensabschöpfung wurde vom Reichssicherheitshauptamt ein Sonderkonto W eingerichtet. In einem internen Protokoll vom 9. März 1942 heißt es: Es wird gebeten, die Juden in nächster Zeit zu erheblichen ‚Spenden‘ für das Konto W anzuhalten. Bisher seien, anscheinend durch das Missverständnis, dass den Juden der Fond unmittelbar zu Gute komme, wenig Beträge eingegangen.
Durch die Heimeinkaufsverträge kamen mindestens 125 Millionen RM zusammen, vermutlich lag der Gesamtwert der in diesem Zusammenhang eingesammelten Vermögenswerte bei 400 Millionen RM. Die Reichsvereinigung der Juden in Deutschland wurde am 10. Juni 1943 aufgelöst, ihr Vermögen und der von ihr verwaltete Immobilienbesitz gingen an das Reichssicherheitshauptamt über.
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